Neues Verbraucherrecht beim Bestellhandel

Der Bundesrat hat heute dem im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss über die Rechte der Verbraucher beim Online- und Teleshopping zugestimmt. Zwar bleibt es dabei, dass Kunden bei Bestellungen im Internet, über Telefon oder per Brief innerhalb von zwei Wochen den Kaufvertrag ohne Angaben von Gründen widerrufen und die Waren zurückschicken können. Die Kosten der Rücksendung muss der Anbieter aber nur übernehmen, wenn der Warenwert über DM 80,- liegt. Liegt der Betrag darunter, kann er die Portokosten auch dem Käufer auferlegen. Der Unternehmer hat jedoch auch in diesen Fällen die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.Ursprünglich wollte der Bundesrat eine Ausnahme nur für den Buchhandel erreichen, da die Rücksendequote hier bereits zwischen 5 und 10 Prozent betrage und eine weitere Kostenbelastung für den mittelständischen Buchhandel nicht verkraftbar sei. Eine Ausnahmeregelung war aber aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Daher wurde die Geringfügigkeitsgrenze eingeführt.

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