Oberlandesgericht Hamburg bestätigt Verurteilung der Axel Springer AG: Verbot gilt weiter, Günter Wallraff als „Stasi-IM“ zu bezeichnen

Heute hat das Hanseatische Oberlandesgericht nach Informationen des Hamburger Anwaltes Helmuth Jipp sein Berufungsurteil verkündet. Die Berufungder Axel Springer AG gegen das landgerichtliche Urteil ist zurückgewiesen worden. Die Revision wurde nicht zugelassen. Dem Verlag drohen unverändert bei Zuwiderhandlungen Ordnungsgelder bis zu € 250.000,00 oder Haft bis zu sechs Monaten.

Das Oberlandesgericht hat damit die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom Dezember 2004 bestätigt, durch die dem Konzern verboten worden war, Günter Wallraff als „Stasi-IM“ zu bezeichnen.

Zur Erinnerung: Ab Sommer 2003 hatten die Springer-Zeitungen DIE WELT und „Berliner Morgenpost“ und später flankiert von „BILD“ in einer Pressekampagne Wallraffs mehrmalige journalistische Recherchen in der DDR in den Jahren 1968 bis 1971 als aktive Mitarbeit für die Staatssicherheit dargestellt und ihn als „Inoffiziellen Mitarbeiter“ der Stasi diffamiert.

Nun hat auch das Hanseatische Oberlandesgericht alle vom Springer Verlag dafür angeführten „Belege“ (Jipp) geprüft und „als Ergebnis festgehalten, dass es keine Zusammenarbeit Wallraffs mit der Stasi gegeben hat“.

Jipp zufrieden: „Der Springer-Konzern scheitert damit bei seinem erneuten Versuch, Wallraff, der 1977 die Machenschaften der BILD-Zeitung entlarvte und der seitdem einen Rechtshilfefonds für BILD-Opfer finanziert, zu diskreditieren. “

Und Wallraff erklärt: „Ich mache mir keine Illusionen, dass das Rachebedürfnis des Springer-Konzerns damit beendet ist. Dessen Verfolgungsmanie wird wohl über meinen Tod hinausgehen. Damit muss ich leben.“

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