Offizielle Erklärung über Kossacks Rücktritt vom sale-lease-back Vertrag mit Haffmans

Die VLG ist durch einseitige Erklärung gegenüber der Haffmans Verlag AG (im Konkurs) zu Händen des Konkursamtes Riesbach-Zürich von dem unter dem 17.10/2.11.2000 abgeschlossenen sale-lease-back Vertrag von Anfang an zurückgetreten.

Der sale-lease-back Vertrag war Bestandteil eines im Frühjahr 2000 erstellten Sanierungskonzeptes, das den Haffmans Verlag und seine Bedeutung für das deutschsprachige Lesepublikum sichern sollte.

Bei Abschluß des sale-lease-back Vertrages im Oktober 2000 war nicht bekannt, daß gewisse Autoren aufgrund von Unstimmigkeiten mit dem Verlag den Rückruf von ihren Rechten erklären würden. Der Bestand des vertragsgegenständlichen Rechtefundus wurde dadurch ausgehöhlt. Damit wurde die Grundlage für eine erfolgreiche Sanierung und Entwicklung des im Geschäftsverkehr unter dem Begriff „Haffmans Verlag“ bekannten Verlagsunternehmens in Frage gestellt.

Nach Abschluß des sale-lease-back Vertrages wurde offenkundig, daß die als Bestandteil der Sanierung seitens des Haffmans Verlages zugesicherte Programmpolitik, insbesondere die Ausweitung der Programmarbeit auf erfolgsträchtige Titel und Programmlinien nicht eingehalten werden konnte.

Mit Verfügung vom 18.9.2001 wurde durch das Bezirksgericht Zürich über die Haffmans Verlag AG der Konkurs eröffnet. Der Rekurs gegen diese Verfügung wurde mit Beschluß vom Obergericht am 31. Oktober 2001 abgewiesen. In dieser Zeit hat der Verleger Gerd Haffmans mit Autoren Absprachen über ihre Entlassung aus dem Kreis der Haffmans Autoren getroffen, die in einem möglichen Konkursfall wirken sollten. Die mit dem Abschluß des sale-lease-back Vertrages verfolgten Ziele, insbesondere eine Veräußerung im ganzen waren danach nicht mehr zu realisieren.

Angesichts der vom Verwaltungsrat der Haffmans Verlag AG verursachten rechtlichen Unsicherheiten, die dem von VLG angestrebte Ziel einer sinnvollen Fortführung und Bewirtschaftung des Markenbegriffs „Haffmans Verlag“ durch einen sach- und fachkundigen Verleger entgegenstehen, ist VLG vom sale-lease-back Vertrag zurückgetreten. Damit steht der gesamte Rechtefundus von Haffmans Verlag dem Konkursamt Riesbach-Zürich zu. Durch diesen Schritt wird den Autoren ermöglicht, in Einzelverhandlungen mit dem Konkursamt über Weiterführung oder Rückfall ihrer Rechte einzutreten.

Der Verwaltungsrat hat in der Zwischenzeit die Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Beschluß des Obergerichtes zurückgezogen, um eine ordnungsgemäße Abwicklung des vorliegenden Konkurses im Interesse aller mit dem Verlag verbundenen Autoren zu gewährleisten.

VLG nimmt am Konkursverfahren über das Vermögen der Haffmans Verlag AG als Gläubiger teil.

München, den 06.12.2001

VLG Verlagsbezogene Leasinggesellschaft mbH

Dr. Eberhard Kossack

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