Pumuckl Zeichnerin Barbara von Johnson klagt gegen Bayerischen Rundfunk

Wie die Bietigheimer Zeitung berichtet wehrt sich die Zeichnerin Barbara von Johnson gerichtlich gegen den Bayerischen Rundfunk, der eine Galerie mit Pumuckl-Zeichnungen ins Internet gestellt hat. Sie klagt, weil die Bildergalerie des Klabautermanns ohne Erwähnung ihres Namens gezeigt wird.

Wie es weiter heißt, will Johnson als Urheberin genannt werden, anderenfalls dürfe der BR die Bilder nicht ins Internet stellen. Sie droht mit Schadenersatzforderungen.

In der Verhandlung im Streit um den Internet-Auftritt deutete das Gericht an, dass wohl eine Pflicht zur Erwähnung der Zeichnerin bestehe. Die Entscheidung ist für 16. Juli angesetzt. In der Vergangenheit hatte von Johnson einen vergleichbaren Prozess bereits gewonnen.

Erst kürzlich hatte ein Gericht nach monatelangem Rechtsstreit entschieden, dass Pumuckl gegen den Willen der Zeichnerin eine Freundin haben darf [mehr…].

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