Raab mahnt Lena-Bücher ab / Random House wehrt sich

„Wer darf mit Lena Geschäfte machen?“ Diese Frage stellte der stern angesichts einer Abmahnwelle, die Stefan Raab nun inszeniert und nun auch Random House zu spüren bekommt.

So will zum Beispiel der Heyne-Verlag ein Buch mit dem Titel Lena – Einfach raus und leben! herausbringen. Doch nicht jeder, der über Lena schreiben will, darf auch über Lena schreiben. Dieser Meinung ist jedenfalls Stefan Raab, der sich gerne als „Entdecker“ von Lena bezeichnet – und anscheinend glaubt, daraus auch weitere Rechte ableiten zu können.

Jedenfalls hat, wie der „Spiegel“ berichtet, eine Anwaltskanzlei aus Köln im Namen der Stefan-Raab-Produktionsfirma Brainpool TV, Raab TV und auch im Auftrag von Lena Meyer-Landrut persönlich Verlage mit Buchprojekten über Lena angeschrieben.

Demnach sei Raab TV Inhaberin „sämtlicher ausschließlicher Nutzungsrechte an dem Namen Lena Meyer-Landrut“. Man werde selbst „in erheblichem Umfang eigene gleichgelagerte Produkte vertreiben“. Doch auf die Frage des Raab-Anwalts an den Heyne-Verlag, „woraus Sie Ihre Berechtigung zu der geplanten (…) Veröffentlichung herleiten“, antwortete der laut „Spiegel“ nur lapidar: „Die Frage ist schnell beantwortet und dürfte Sie als Jurist nicht weiter überraschen: Aus dem Grundgesetz, Stichwort Pressefreiheit.“

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