Regeln des Börsenvereins zur Verwendung von Buchrezensionen veröffentlicht

Die für die gesamte Buchbranche relevante urheberrechtliche Problematik der ungenehmigten Werbenutzung von Rezensionen und Rezensionsausschnitten hat sich in den letzten Monaten zu einem Rechtsstreit der FAZ gegen buch.de verdichtet.

In dem Gerichtsverfahren geht es im Kern um die Frage, ob die Nutzung von Rezensionsausschnitten bei der Online-Buchwerbung ohne Lizenzierung des die Rechte haltenden Presseverlags zulässig ist. Diese Frage hat das Landgericht bereits in der mündlichen Verhandlung Ende Juli dieses Jahres ablehnend beantwortet: Im Termin hat das Gericht deutlich zu erkennen gegeben, dass es für eine genehmigungsfreie Nutzung durch den Online-Buchhandel – und damit inzident auch für die die Daten liefernden Verlage – keine (insbesondere keine gewohnheitsrechtliche) Grundlage sieht. Zu erwarten ist daher, dass das Gericht den Anträgen der FAZ auf Unterlassung und Auskunft – vor einer Entscheidung des Schadensersatzanspruchs der Höhe nach – im Wege eines Grundurteils entsprechen wird.

Die Rechtsabteilung des Börsenvereins hat sich vergeblich bemüht, zwischen den Parteien zu vermitteln, sodass am 4. Oktober 2013 das Urteil verkündet werden wird.

Der Börsenverein appelliert an alle Verlage, alle nicht lizensierten Rezensionen umgehend von ihren Web-Seiten, aus ihren Datenbanken, Katalogen etc. zu entfernen und keine weiteren nicht lizenzierten Rezensionen an die Datenbanken des VLB und/oder der Barsortimente zu geben, um das bestehende Abmahnrisiko zu verringern.

Unabhängig hiervon gilt es, für die zukünftige Nutzung von Rezensionen eine Lösung für die gesamte Branche zu finden, die ein Mindestmaß an rechtlicher Sicherheit schaffen kann. Hierbei ist sowohl die nach wie vor eindeutige Ablehnung eines branchenweiten Lizenzierungs- und Entgeltmodells durch die Verlage als auch die Forderung des Zwischenbuchhandels an den Börsenverein zu berücksichtigen, ein Durcheinander von Individualvereinbarungen und die sich daraus ergebende datentechnische Unübersichtlichkeit zu verhindern. Deswegen hat die Rechtsabteilung die bestehenden Branchenusancen in ein schriftliches Regelwerk gefasst und empfiehlt den Verlagen, diese Regeln zur Grundlage ihres Rezensionsexemplar-Versands zu machen. Dies kann z.B. dadurch geschehen, dass das Dokument sämtlichen künftigen Presse-Aussendungen beigefügt und in den Pressebereich der Verlags-Website eingebunden wird. „Zudem wäre es wünschenswert, möglichst viele rezensierende Medien und freie Journalisten dafür zu gewinnen, dieses von der Geschäftsstelle des Verleger-Ausschusses über die Website des Börsenvereins verwaltete Dokument zu unterzeichnen, indem sie ihre Zustimmung per Mail an rezensionen@boev.de erklären“ heißt es in der Presseerklärung des Verleger-Ausschusses.

Zum Regelwerk: download(Rez-Regeln.pdf)

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