Riemann Verlag bleibt hart: Aufforderung zur Unterlassung in „Mafia-Export“ wird ignoriert

Der Riemann Verlag hat ein Anwaltsschreiben bekommen, in dem sich zwei Protagonisten in dem kürzlich erschienenen Buch „Mafia-Export“ über ihre Nennung im Buch beschweren und Unterlassung verlangen.

Der Verlag teilt dazu mit: „In beiden Fällen gibt es zahlreiche Berichte des deutschen Bundeskriminalamts bzw. der italienischen nationalen Antimafia-Direktion, welche die Genannten als bedeutsame Mafia-Mitglieder, als sog. „Capo Locale“, bezeichnen. Beide bestreiten gleichwohl ihre Mitgliedschaft in der Mafia“.

Der Hintergrund: Der Universitätsdozent, langjährige Parlamentarier und ausgewiesene Anti-Mafia-Kämpfer Francesco Forgione beschreibt in seinem Buch, dass ‚Ndrangheta, Cosa Nostra und Camorra zunehmend global agieren. Er zeigt Strukturen auf, nennt Namen und schildert, dass insbesondere Deutschland immer mehr zum Operationsgebiet von Mafia-Angehörigen geworden ist.

Unter anderem geht es bei den inkrimierten Passagen um die Frage

ob einer der beiden deshalb als Dolmetscher der usbekischen Delegation an einer Interpol-Konferenz in Rom teilnahm, um sich dort aus erster Hand über die neusten Technologien im Kampf gegen den Drogenhandel zu informieren oder ob es sich nur um einen „Gelegenheitseinsatz im externen Bereich“ handelte,

ob einer der beiden italienische Restaurants zu Zwecken der Geldwäsche und des Drogenhandels betrieb oder ob es nur seit Jahren seine Spezialität ist, Inneneinrichtungen für italienische Restaurants zu entwerfen,

ob eine Pizzeria in Duisburg tatsächlich als „Hauptumschlagplatz für Drogen“ galt oder, so in den Polizeiberichten, vielleicht nur als „Anlaufstelle für Rauschgiftdelikte“ oder als „Standort für Drogenhandel“,

wie einer der beiden vom Kellner mit geringem Einkommen zum Inhaber einer in Ermittlerkreisen berüchtigten Pizzeria aufstieg,

warum einer der beiden seinen örtlichen Fußballverein und den Golfclub finanziell unterstützt.

Dem Riemann Verlag wurde eine Frist zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärungen bis heute, 14.10.2010 gesetzt und für den Weigerungsfall rechtliche Schritte angedroht. Pressesprecherin Heidrun Gebhardt: „Autor und Verlag werden ihre Aussagen belegen, denn sie sind der Auffassung, dass es Aufgabe der Medien ist, allen Verdachtsmomenten auf Mitgliedschaft in der Mafia nachzugehen und bei hinreichenden Anhaltspunkten auch durch Namensnennung in Forgiones Buch einem weiteren Vordringen mafiöser Strukturen Einhalt zu gebieten. Ab der nächsten Auflage unterlassen wir lediglich die Aussage, dass der Abmahnende No. 1 seine Pizzeria vom Abmahnenden No. 2 gekauft hat und dass Abmahnender No. 2 wegen Drogenhandels strafrechtlich verurteilt wurde, da er sich nur des Drogenbesitzes strafbar machte“.

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