Sperrfrist bei Kehlmann nicht eingehalten: Rowohlt reicht Klage gegen SPIEGEL ein

Wie wir heute durch Nachfrage erfahren, hat der Rowohlt Verlag im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Daniel Kehlmanns „Ruhm“ beim Landgericht Hamburg Klage gegen den SPIEGEL eingereicht. Das ist Thema auch im neuen BuchMarkt 2/09 (an Sie unterwegs): „Was tun, wenn sich Journalisten nicht an Sperrfristen halten?“

Denn: Rezensionen sind nicht nur Informationsquelle für Leser, sondern auch oft ein wichtiges Marketingwerkzeug für die Verlage. Hier geht es darum, dass der Rowohlt Verlag Rezensionsexemplare des neuen Kehlmann-Romans „Ruhm“ an zahlreiche Redaktionen nur verschickt hatte, wenn man dem Verlag in einer Vertraulichkeitsvereinbarung versprach, Besprechungen nicht vor dem Erstverkaufstag am 16.1. abzudrucken.

Versehen war jene Zusage mit einem Vertragsstrafeversprechen über nicht weniger als 250.000 Euro, zahlbar an Rowohlt im Falle der unautorisierten Zufrühveröffentlichung. Und es sieht jetzt so aus (darum geht es in der Klage), dass der SPIEGEL das umgangen hat.

Unser Kolumnist Rainer Dresen hat das am 7.1.2009 bei uns kommentiert [mehr…]

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