Stellungnahme des Börsenvereins zum Strafantrag der eBuch

Soeben erreicht uns die Stellungnahme von Dr. Christian Sprang, dem Justiziar des Börsenvereins, zum heute vermeldeten Strafantrag [mehr…] der eBuch Genossenschaft:

„Der Börsenverein bedauert, dass die juristische Aufarbeitung der Rettung der ehemaligen Buchhändlerischen Abrechnungsgesellschaft (BAG) von der ebuch eG zum Gegenstand einer haltlosen Strafanzeige gemacht worden ist.

Die Solidargemeinschaft der Mitglieder des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels hat das BAG Abrechnungssystem nach katastrophalen Managementfehlern mit rund 11,7 Mio € vor dem Aus gerettet, es stabilisiert und mit dem Verkauf an die ANWR-Gruppe den Fortbestand notwendiger Abrechnungsleistungen und die Schaffung eines modernen, leistungsfähigen Dienstleistungsangebots für die Branche ermöglicht. Dies basierte auf einem gemeinschaftlichen Kraftakt, für den auch diejenigen gezahlt haben, die nicht unmittelbar von diesen Systemen profitieren.

Die von der Mitgliederversammlung, vom Vorstand und dem Aufsichtsrat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Beteiligungs-GmbH für notwendig erachtete rechtliche Aufarbeitung des Fehlverhaltens im Management ist abgeschlossen. Die Entscheidung darüber hat sich keiner der Verantwortlichen in irgendeinem Moment leicht gemacht. Die Erfolgsaussichten der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Gesamtumstände wurden sorgfältig erörtert und geprüft. Dabei war die Beschlusslage auf den Hauptversammlungen des Börsenvereins eindeutig: Ein Verzicht, Ansprüche geltend zu machen, war nur gegen die ehrenamtlich Tätigen gewollt.

Dass die Schadensersatzklage gegen die Managementverantwortlichen der BAG erfolglos geblieben ist und den beim Verkauf der BAG erzielten Erlös de facto um gut eine halbe Million Euro geschmälert hat, ist bedauerlich und ärgert die handelnden Verantwortlichen sehr. Gleichwohl ist dies in keiner Weise ein Anlass, auf Basis haltloser Unterstellungen und teilweise unrichtiger Sachverhaltsdarstellungen Ehren- und Hauptamtliche des Börsenvereins und seiner Wirtschaftstöchter mit strafrechtlichen Vorwürfen zu konfrontieren. Vielmehr blieb den Gremien und den handelnden Personen in der Abwägung zwischen der rechtlichen Pflicht, Ansprüche geltend zu machen, der Beurteilung des Prozessrisikos und nicht zuletzt der bitteren menschlichen Komponente keine sinnvolle Handlungsalternative.“

Dr. phil. Christian Sprang

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