Steuerbürokratieabbaugesetz: Steuererklärungen ab 2011 elektronisch abgeben

Unternehmen sollen ab dem Veranlagungsjahr 2011 sämtliche Steuererklärungen standardmäßig elektronisch an die Finanzbehörden übermitteln, berichtet der jüngste Steuernewsletter des Verlages Dr. Otto Schmidt.

Der Redaktion liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz, BT-Drs.: 16/10188) vor. Die Finanzämter sollen allerdings in Einzelfällen zur Vermeidung „unbilliger Härten“ auf eine elektronische Übermittlung verzichten können. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats.

* Auch die Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sollen künftig elektronisch übermittelt werden müssen. Im Gegenzug entfällt die Pflicht zur Einreichung umfangreicher Papiere.

* Der bisher übliche Papier-Fragebogen für neu gegründete Unternehmen soll entfallen. Die Verpflichtung, anlässlich der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Auskunft über steuerrelevante, rechtliche und tatsächliche Verhältnisse zu erteilen, soll anstatt dessen auf elektronischem Weg erfüllt werden.

* Außerdem sollen die Finanzverwaltung und die Rentenversicherungsträger in Zukunft ihre Außenprüfungen bei Arbeitgebern gleichzeitig vornehmen können, um den damit verbundenen Aufwand zu reduzieren.

* Die Schwellenwerte für monatlich abzugebende Umsatzsteuer-Voranmeldungen sollen angehoben werden, und zwar von 6.136 Euro auf 7.500 Euro. Für vierteljährliche Voranmeldungen ist eine Anhebung der Grenzwerte von 512 Euro auf 1.000 Euro geplant. Entsprechend sollen auch die Schwellenwerte für monatlich abzugebende Lohnsteuer-Anmeldungen von 3.000 Euro auf 4.000 Euro und für vierteljährliche Anmeldungen von 800 Euro auf 1.000 Euro erhöht werden.

* Die umsatzsteuerlichen Informationspflichten der Unternehmer sollen reduziert werden. Bei steuerfreien Leistungen an andere Unternehmer oder an staatliche Stellen sollen keine Rechnungen mehr erteilt werden müssen. Außerdem soll bei der elektronischen Übermittlung von Rechnungen künftig keine Sammelrechnung mehr mitgeschickt werden müssen.

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