Streit um „Die drei ???“

Der Streit um die Rechte an der Jugendkrimi-Reihe „Die drei???“ nimmt immer skurrilere Formen an, berichtet die „Westdeutsche Zeitung“ (WZ). Auch zum bundesweiten Filmstart bleiben die Urheberrechte an den Geschichten der Hobby-Detektive ein Rätsel.

Zur Vorgeschichte: Anfang des Jahres war ein Testament aufgetaucht, wonach die Urheberrechte der erfolgreichen Hörspielreihe der Universität Michigan gehören. Erfinder Robert Arthur soll der Uni nach seinem Tod 1969 die Lizenzrechte überlassen haben. Das bestätigte auch das Düsseldorfer OLG im April.

Dennoch läuft der Streit zwischen dem Stuttgarter Kosmos Verlag, der die Krimis als Bücher verlegt, und Sony BMG, dessen Tochter Europa die Hörspiele produziert, seit Monaten auf Hochtouren. Denn Sony reklamiert nach wie vor alle Urheberrechte an der Hörspielreihe für sich.

In Düsseldorf klagt Sony derzeit gegen Kosmos. „Robert Arthur hat die Rechte an unseren Mutterkonzern Random House übertragen, bevor es überhaupt das Testament gab“, sagte Sony-Anwalt Henning Harte-Bavendamm der WZ. „Deshalb habe Arthur diese Rechte gar nicht an die Uni vererben können. Wie er an das geheimnisvolle Testament gekommen war, wollte Kosmos-Chef Michael Fleissner nicht preisgeben“, schreibt das Blatt. Er betonte jedoch: „Die Kinder von Robert Arthur haben Random House das Testament Jahrzehnte lang vorenthalten. Das ist eine arglistige Täuschung.“ So hatte das Düsseldorfer OLG auch eindeutig festgestellt, dass die Tochter von Robert Arthur zu Unrecht Geld von Sony BMG kassiert habe, da diese gar nicht im Besitz der Hörspiel-Rechte gewesen sei.

Weiterlesen: http://www.wz-newsline.de/sro.php?redid=183005

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