STUDIE: Wie Händler und Verbraucher über die Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) denken

Die Bundesregierung plant eine Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Hintergrund der Novelle ist der Wegfall des Rabattgesetzes und der Zugabenverordnung im Juli 2001. Es wird damit gerechnet, dass die Reform nicht vor dem 1. Januar 2004 in Kraft tritt.

Das Institut für Handelsforschung an der Universität zu Köln hat im Zusammen-hang mit der anstehenden Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Studie auf Grundlage einer Onlinebefragung erstellt, an der im Zeitraum vom 19. Mai bis zum 1. Juli 2003 insgesamt 165 Besucher der IfH-Webseite teilnahmen. Ziel der Umfrage war es zu klären, welche Schwerpunkte der UWG Reform aus Sicht der Händler und aus Sicht der Verbraucher in die Novelle des UWGs aufgenommen werden sollen. Für die Händler gaben insgesamt 57 Teilnehmer ihre Meinung ab, für die Verbraucher 108.
Sowohl auf Händler- als auch auf Verbraucherseite ist man davon überzeugt, dass die Reform des UWGs generell sinnvoll ist. So beantworteten 75,4 % der Händler und 74,1 % der Verbraucher die Frage „Halten Sie die Reform des UWGs generell für sinnvoll?“ mit Ja. Auch auf die Frage, wer von der bevorstehenden Reform am meisten profitieren wird, ergab sich ein einheitliches Bild. 50,9 % der Händler und 45,4 % der Verbraucher sehen die Gruppe der Verbraucher als Gewinner der Reform.
Von den sechs Reformschwerpunkten wurden, bis auf die Ergänzung der Generalklausel, alle aus Sicht der Händler und Verbraucher beurteilt. Ein vor dem Hintergrund der aktuellen Standpunkte der Handelsverbände sehr beachtenswertes Ergebnis ergab sich aus Händlersicht bei dem Reformpunkt „Entfall der Reglementierung von Sonder-veranstaltungen“, wie z.B. Schluss- und Jubiläumsverkäufe. Die Händler befürworteten mit immerhin 64,9 % die Aufnahme dieses Punktes in die UWG-Novelle. Auf der anderen Seite lehnten Sie mit 48,1 % die Einführung des sog. „Gewinnab-schöpfungsanspruchs“ ab. Die Verbraucher setzen auf die Stärkung der eigenen Rechte durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. So stimmten immerhin 65,7 % dem Punkt zu, den Verbraucher als Schutzobjekt in das UWG aufzunehmen. Die Händler zeigten sich, diesen Reformpunkt betreffend, uneinig. Bejahten 36,8 % der Händler die Aufnahme, so hatten 38,6 % keine Meinung zu diesem Thema.
Weitere Ergebnisse zu den Reformpunkten des UWGs aus Händler- und Verbrauchersicht kann der Studie entnommen werden, die
gegen eine Schutzgebühr von 50,00 € zzgl. Versandkosten beim Institut www.ifhkoeln.de bestellt werden kann. Infos: Dipl.-Kfm. Christian Bald c.bald@ifhkoeln.de, Tel: 02 21/94 36 07-20).

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