Stundenlohn von fünf Euro für Auspackhilfen im Supermarkt ist sittenwidrig

Die Entscheidung könnte auch den Buchhandel betreffen. Wie das Portal des Otto Schmudt Verlages berichtet, ist ein Stundenlohn von fünf Euro für Arbeitnehmer, die als Auspackhilfen in Supermärkten beschäftigt sind, sittenwidrig. Damit liege der Stundenlohn um mehr als ein Drittel unter der üblichen tariflichen Vergütung, hat das Landesarbeitsgericht in Bremen geurteilt.

Arbeitgeber sind in einem solchen Fall auch ohne beiderseitige Tarifbindung verpflichtet, den einschlägigen tariflichen Stundenlohn (hier: mindestens 9,70 Euro) zu zahlen.

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