Urhebervertragsrecht: „Es kann keine einfache Lösung geben“ /Gespräch im Berliner Büro des Börsenvereins

Gestern gab es im Berliner Büro des Börsenvereins ein Hintergrundgespräch mit Vertretern von Presse und Politik, bei dem eine Studie „Betriebswirtschaftliche Auswirkungen möglicher Veränderungen der Honorarsituation in Verlagen als Folge der Urheberrechtsnovellierung“ vorgestellt wurde.

Teilnehmer des Gesprächs von Seiten des Börsenvereins waren Dr. Jürgen A. Bach (Vorsitzender des Verleger-Ausschusses im Börsenverein), Eckhard Kloos (Kaufmännischer Leiter Rowohlt Verlage) und Prof. Dr. Christian Homburg (Wissenschaftlicher Direktor des Institits für Marktorientierte Unternehmensführung, Universität Mannheim).

Das Ergnis haben wir bereist gestern veröffentlicht [mehr…]: Bereits geringe Honorarkostenerhöhungen würden die wirtschaftliche Lage vieler deutscher Verlage deutlich verschlechtern und die Vielfalt der deutschen Publikationslandschaft gefährden. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls das Gutachten, dass vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels beim Institut für Marktorientierte Unternehmensführung an der Universität Mannheim in Auftrag gegeben wurde. Tenor der Gesprächsrunde:

Um die Verlags- und Publikationslandschaft zu sichern, sollte ein Mindesthonorarsystem entwickelt werden, das an die aktuelle Vergütungssi-tuation angelehnt ist, so das Resümee des Gutachtens. Als wichtige Ein-flussgrößen für die Vergütung könnten beispielsweise Ausstattung (Hardcover/Taschenbuch), Auflage und inhaltliche Ausrichtung (Belletristik/Sachbuch) berücksichtigt werden, erläuterte der Betriebswissenschaftler Professor Dr. Christian Homburg von der Universität Mannheim. Simuliert wurde in der Studie eine Erhöhung der Honorarkosten nach den Vorstellungen des Verbands der Schriftsteller (Szenario A) und nach den Vorstellungen der Verleger (Szenario B). Bei erhöhten Honorarkosten für Autoren und Übersetzer würden 71,7 Prozent der Verlage bei Szenario A Verluste machen, bei Szenario B wären es immer noch 26,1 Prozent. Derzeit machen laut Studie lediglich 4,3 Prozent der Verlage ein Minus.

Dr. Jürgen A. Bach, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses im Börsen-verein, sah die Einschätzung der Verleger in den Verhandlungen mit dem VS dadurch bestätigt: „Es kann keine einfache Lösung geben. Wir haben in den Verlagen mit viel Erfahrung individuelle Verfahrenswege entwik-kelt, die funktionieren.“ Nach dem „Gesetz zur Verbesserung der vertrag-lichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“ vom 1. Juli 2002 sollen sich Urheber und Verwerter auf gemeinsame Vergütungsre-geln einigen. Die Gespräche zwischen dem Verband deutscher Schrift-steller in ver.di (VS), dem Übersetzerverband und den hierfür gegründe-ten Verlegervereinigungen sind aber ohne Ergebnis beendet worden, die Vereinigungen sind mittlerweile aufgelöst worden. „Die Bereitschaft der Verlage, das Gesetz zu leben, war immer da“, meinte Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins bei dem Gespräch in Berlin. „Die Enttäuschung darüber, dass die Autoren und Übersetzer dazu nicht be-reit sind, ist entsprechend groß.“ In ver.di sind etwa 3.000 Autoren Mit-glied, die 131 Verlage der aufgelösten Vereinigungen haben Verträge mit rund 60.000 Autoren.

Eckhard Kloos, kaufmännischer Leiter der Rowohlt Verlage, kritisierte, dass sich seit dem Gesetz das Klima zwischen Verlagen und Autoren deutlich verschlechtert habe, bislang sei die Beziehung sehr partnerschaftlich gewesen. Den Verlagen werde durch das Gesetz jedoch vom Gesetzgeber und der Gewerkschaft Unredlichkeit vorgeworfen. „Dagegen müssen sich die Verlage wehren“, meinte Kloos. So habe ver.di beispielsweise als Basis der Verhandlungen für die Übersetzer ein Einkom-men in der Nähe der Sozialhilfe angenommen. Nach seiner Verlags-Erfahrung würden professionelle Übersetzer jedoch etwa 3000 Euro im Monat verdienen. „Dieses Einkommen hat mit Sozialhilfe nichts zu tun und lässt sich durchaus mit einem Lektorengehalt in einem Buchverlag vergleichen“, so Kloos.

Mittlerweile sind einzelne Verlage wie beispielsweise Rowohlt vom VS und ver.di aufgefordert worden, in die Verhandlungen nach dem Gesetz einzutreten. Hierbei kann nach Einschätzung des Vorsitzenden des Ver-leger-Ausschusses, Dr. Jürgen A. Bach, auch das vorgelegte wissen-schaftliche Gutachten zur Klarheit beitragen. Ebenfalls positiv schätzt der Justiziar des Börsenvereins die Ergebnisse der Studie. „Ich rechne damit, dass im Schlichtungsverfahren die Verlage durchaus Recht bekommen“, meinte Sprang.

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