Verlag an der Ruhr will weiter «Harry Potter» im Schulbuch verwenden

Im Rechtsstreit mit dem US-Medienkonzern Time Warner und Joanne K. Rowling um drei «Harry Potter»-Schulbücher will der Verlag an der Ruhrin Mülheim nicht nachgeben. Das meldet dpa: «Diesen Prozess würde ich bis zum Verfassungsgericht führen», sagte der Verleger Wilfried Stascheit gestern in Mühlheim. Für Sekundärliteratur zu einem Buch dürfe es keine Lizenzierungs-Pflicht geben.

Der Hintergrund: Warner droht mit gerichtlichen Schritten, falls der Verlag seine Lehrer-Handbücher mit Harry Potter-Themen nicht vom Markt nimmt. Das verstößt nach Ansicht des Medienkonzerns gegen den Markenschutz und das Urheberrecht. «Wir akzeptieren nicht, dass sich Bücher auf das geistige Eigentum anderer aufsatteln», sagte Rechtsanwalt Jan Nordemann in Berlin, dessen Kanzlei die englische Autorin und den Medienkonzern vertritt, der die Marken- und Titelschutzrechte an «Harry Potter»-Produkten besitzt.

Nach Nordemanns Angaben sei es widerrechtlich, die Namen von Rowlings Romanen im Titel von Büchern zu verwenden und sich auch im Inhalt «monothematisch» mit Rowlings Werken zu befassen. Hinzu komme, dass sich die Autorin dagegen verwehre, mit Unterrichtsmaterialien zu ihren Büchern einen «schulischen Zwang auf Kinder» auszuüben.

Der Verlag an der Ruhr vertreibt die drei «Literatur-Karteien», die zu einer 60 Titel umfassenden Reihe gehören, in leicht veränderter Form weiter. Nur der Name des Zauberlehrlings sei vom Titel genommen worden, inhaltlich habe sich nichts verändert, sagte der Verleger. Anders als andere Verlage werde sich sein Haus dem Druck des Entertainment-Konzerns Time Warner nicht beugen. Der Düsseldorfer Albatros-Verlag hingegen hatte sich schon vor zwei Jahren auf Druck von Time Warner dazu verpflichtet, ein «Harry Potter»-Lexikon wieder vom Markt zu nehmen.

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