Verpackungsverordnung wird verschärft

Das Bundeskabinett hat am 30.01.2008 die Änderung der Verpackungsverordnung beschlossen, meldet das Portal versandbuchhaendler.de

Damit kommen einige Änderungen vor allem auf Internet-Versandhändler zu. Die neue Regelung sieht vor, dass alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden müssen.

Dies gilt mithin nicht nur für die Produktverpackungen, sondern auch für Packpapier, Füllmaterial und Versandkartons. Jede Verpackung, die bei dem Verbraucher ankommt, muss Bestandteil eines Rücknahmesystems sein. Andernfalls verhält der Händler sich wettbewerbswidrig und begeht zudem eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- EUR geahndet werden kann. Künftig müssen also auch kleinere eBay-Händler sich einem Entsorgungssystem anschließen. Der Bundesrat hat ferner klarstellen lassen, dass Verstösse gegen die Verpackungsverordnung stets auch über das UWG geahndet werden können.

Der geänderte Verordnungsentwurf bedarf der erneuten Zustimmung des Deutschen Bundestages.

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