VG Wort erklärt sich zur gemeinsamen Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen: Rechtslage weiter unklar

Der Verwaltungsrat der VG WORT verabschiedete gemeinsam mit dem Vorstand der VG WORT eine Erklärung an die politischen Entscheidungsträger und fordert, die seit nunmehr 57 Jahren praktizierte gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen auch in Zukunft als einzig richtigen Weg zu erhalten.

Der Hintergrund: Die Rechtslage im Klageverfahren eines wissenschaftlichen Autors gegen die Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der VG WORT ist weiterhin unklar. Wie bereits berichtet fand am 29. Januar 2015 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die mündliche Verhandlung im Verfahren Reprobel ./. Hewlett Packard statt. Dieses Verfahren betrifft zwar die Rechtslage zur Gerätevergütung in Belgien. Es geht aber auch hier u.a. um die Frage der Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen wie beispielsweise für die erlaubte Privatkopie.

Zuvor hatte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18. Dezember 2014 das Klageverfahren gegen den Verteilungsplan der VG WORT ausgesetzt, um die Entscheidung des EuGH abzuwarten. Der EuGH hat bisher noch keine Entscheidung verkündet. Vielmehr werden zunächst am 30. April 2015 die Schlussanträge des Generalanwalts veröffentlicht werden. Wann im Anschluss daran mit einer Entscheidung des Gerichtes selbst gerechnet werden kann, ist allerdings offen.

Vor diesem Hintergrund und unter Einbeziehen eines ergänzenden Rechtsgutachtens hat der Vorstand der VG WORT mit einstimmiger Billigung des Verwaltungsrats nach Abwägung der Interessen von Autoren und Verlagen u.a. folgendes entschieden:

Die in 2015 anstehenden Ausschüttungen der VG WORT an Autoren werden entsprechend den Regeln des Verteilungsplans zu den üblichen Terminen durchgeführt. Die Hauptausschüttung 2015 ist hiernach für Ende Juni/Anfang Juli 2015 vorgesehen. Angesichts der weiterhin unklaren Rechtslage werden die Ausschüttungsempfänger jedoch wie in den Jahren zuvor auf die Möglichkeit einer Rückforderung von ausgezahlten Beträgen hingewiesen.

Über die in 2015 anstehenden Ausschüttungen der VG WORT an Verlage wird grundsätzlich erst nach Verkündung der Entscheidung des EuGH in dem belgischen Verfahren entschieden. Abweichend davon können Verlage jedoch auch schon vor einer Entscheidung des EuGH dann eine Ausschüttung nach den Regeln des Verteilungsplans zu den üblichen Terminen bekommen, wenn sie sich zuvor vertraglich verpflichten, die erhaltene Ausschüttung ggf. binnen 30 Tagen zurückzuerstatten, falls die Entscheidungen des EuGH oder des BGH dies erforderlich machen und die VG WORT die Verlage zur Rückerstattung aufgefordert hat.

Die im Frühjahr 2015 anstehenden Ausschüttungen für Schulbuchverlage werden, weil dort eine andere Rechtslage besteht, unverzüglich durchgeführt. Auch diese Ausschüttungsempfänger erhalten den Rückforderungshinweis wie in den Jahren zuvor.

Hier zur Erklärung:

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