VG Wort unterliegt Autor

Das OLG München hat in einem Rechtsstreit zwischen einem Autor und der VG Wort für den Autors entschieden: Jetzt darf die VG Wort Verlage nicht mehr pauschal an den Tantiemen ihrer Autoren beteiligen.

Dies geht nur noch, wenn der Autor entsprechende Rechte an seinen Verlag abgetreten habe. Der Urheberrechtsexperte Martin Vogel, der geklagt hatte, hatte argumentiert, dass der Pauschalabzug Autoren bei Ausschüttung durch die VG Wort benachteilige. 2012 hatte er in erster Instanz gewonnen, nun bekam er auch vor dem OLG München Recht.

Die VG Wort zum Urteil: „Die Entscheidungsgründe liegen uns derzeit noch nicht vor. Wir bitten um Verständnis, dass wirdeshalb noch keine Stellungnahme abgeben können. Nach eingehender Prüfung des Urteils und der etwaigen sich daraus ergebenden Konsequenzen wird zeittnah informiert.“

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