VLB als Referenzsystem für Buchpreise / Ab Sommer Preisabgleiche

Ab sofort können Verlage, die Titel an das VLB melden, über eine vorgeschaltete Seite im Online-Titelservice eine Erklärung abgeben, dass das VLB für ihre Buchpreise die verbindliche Referenzdatenbank ist. Damit wären die von diesen Verlagen im VLB angegebenen Preise die allein gültigen.

„Mit dem VLB haben wir das ideale Instrument, um im Markt für Preisklarheit zu sorgen“, sagt Ronald Schild, Geschäftsführer der MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH, die das VLB betreibt. „Unser Ziel ist es, dass bis Ende des Jahres ein Großteil der Preise im VLB von den Verlagen als Referenzpreise gezeichnet sind“, so Schild.

Ende April hatte das Branchenparlament empfohlen, das VLB als eine für alle Branchenteilnehmer verbindliche Referenzdatenbank für Buchpreise zu etablieren. Hintergrund ist die häufige Verbreitung uneinheitlicher und falscher Preise im Markt und damit verbundene Abmahnungen. Laut Buchpreisbindungsgesetz sind Verlage verpflichtet, den Preis eines Buches festzusetzen und zu veröffentlichen.

Ab Sommer dieses Jahres startet das VLB verstärkt Preisabgleiche mit anderen Datenbanken von Barsortimenten und Großbuchhändlern. Werden dabei Preisdifferenzen entdeckt, soll der betroffene Verlag von der MVB auf die Differenz hingewiesen und aufgefordert werden, den Preis zu korrigieren oder das VLB als Referenzdatenbank zu nutzen. Wird der Preis nach einer angemessenen Zeit nicht korrigiert, folgt eine kostenpflichtige Abmahnung der vom Börsenverein beauftragten Preisbindungstreuhänderin RA Birgit Menche.

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