Warum Aufbau-Verleger Bernd F. Lunkewitz bei seiner Darstellung bleibt: Dokumente zur Gegendarstellung von Bernhard Schlink

„Zur Gegendarstellung von Professor Schlink [mehr…] werden in den nächsten Tagen die wesentlichen Dokumente veröffentlicht. Diese Dokumente sprechen für sich selber. Davon mag sich dann jeder Interessierte überzeugen“, kündigte Aufbau-Verleger Bernd F. Lunkewitz am Freitag an [mehr…]. Hier sind die ersten von ihm zur Verfügung gestellten Dokumente und seine Kommentierung:

Zur Gegendarstellung des Herrn Prof. Dr. Bernhard Schlink zum Artikel “Der Aufbau – Krimi“ vom 16. Mai 2008 im BuchMarkt

Die Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR hatte mich am 28. September 1994 darüber informiert, dass die an die Investoren verkaufte Aufbau-Verlag GmbH eine vermögenslose Hülle sei, da sie nicht Rechtsnachfolgerin des DDR-Aufbau-Verlages werden konnte. Der Aufbau-Verlag selber sei noch immer Eigentum des Kulturbund e.V. Daraufhin haben sich die Investoren an die Treuhandanstalt / BVS (abgekürzt auch THA – d. Red.) gewandt und Verhandlungen aufgenommen.

Die Treuhandanstalt schlug im Lauf dieser Verhandlungen Ende November 1994 vor, das Gutachten eines renommierten Rechtsprofessors einzuholen, der die Problematik beleuchten solle. Damit erklärten sich die Investoren einverstanden, da die Behörden in besonderer Weise an Gesetz und Recht gebunden sind. Das Gutachten muss daher wahrheitsgemäß und unabhängig erstellt werden.

In der nachfolgenden Verhandlungsrunde bei der Treuhandanstalt / BVS am 08.12.1994 wurde die Vorlage des beauftragten Gutachtens für den 4. Januar 1995 verbindlich vereinbart, damit darüber in dem für den 9. Januar 1995 bereits verabredeten Folgetermin gesprochen werden könne.

Hier die Korrespondenz zu den beiden Gutachten über die Rechtslage am Aufbau-Verlag aus den Akten der Treuhandanstalt/BVS:

Nachdem Professor Dr. Bernhard Schlink Anfang Dezember 1994 von der Treuhandanstalt / BVS beauftragt worden war und die vorhandenen Unterlagen erhalten hatte, wandte sich am 13. Dezember 1994 sein damaliger Assistent, Dr. Bernd Hohmann, an das Direktorat Recht der Treuhandanstalt / BVS und übergab das erste Gutachten mit der Feststellung:

„… hiermit übersende ich Ihnen den angekündigten Vermerk. Leider kann ich Ihnen nichts Positiveres mitteilen…Ich denke, daß die THA … auf verlorenen Posten steht. Deshalb habe ich auch davon Abstand genommen, Herrn Prof. Schlink von mir aus einzuschalten…“

In diesem Gutachten kam Dr. Hohmann auch zu dem für die Treuhandanstalt fatalen Ergebnis:

„Der Aufbau-Verlag konnte nicht nach TreuhG umgewandelt und privatisiert werden, da er sich nicht im Volkseigentum befand.“

Diese seit kurzem auch vom Bundesgerichtshof bestätigte Rechtslage wollte die Treuhandanstalt jedoch nicht akzeptieren und vereinbarte daher mit Prof. Dr. Bernhard Schlink die Erstellung eines zweiten Gutachtens, im dem das Gegenteil behauptet wird.

Dieses Gutachten erarbeitet die Treuhandanstalt gemeinsam mit Prof. Dr. Bernhard Schlink und Dr. Hohmann, ließ es gegen Zahlung von 30.000 DM von Schlink unterzeichnen und verwendete es zur Täuschung der Investoren und der Gerichte.

Am 4. Januar 1995 rief die Treuhandanstalt / BVS bei mir an und teilte durch Dr. Fischer mit, der beauftragte Gutachter sei nicht fertig geworden und es müßten noch weitere Unterlagen und Dokumente gesichtet werden. Ein Termin für die Vorlage des Gutachtens sei nunmehr verbindlich erst Ende Januar möglich. Ich schrieb dazu folgendes:

„… da ich davon ausgehe, daß Ihnen längst ein – allerdings nicht genehmes – Gutachten vorliegt. Die jetzt von Ihnen verlangte weitere Frist von drei Wochen ist offensichtlich für die Anfertigung eines neuen, Ihre Rechtsauffassung verteidigenden Gutachtens bestimmt.“

Die Treuhandanstalt / BVS widersprach meinem Schreiben noch am 4. Januar1995 nachdrücklich per Telefax:

„Ihre Behauptung, daß uns ein nicht genehmes Gutachten bereits vorläge, müssen wir allerdings mit Nachdruck zurückweisen. Wir dürfen Sie daher bitten, bei der bisherigen fairen Verhandlungsführung zu bleiben und uns keine unlauteren Motive zu unterstellen.“

Die Treuhandanstalt / BVS präsentierte dann Ende Januar ein völlig neues Gutachten der Prof. Dr. Schlink und Dr. Hohmann, das im direkten Gegensatz zu dem von Herrn Dr. Hohmann am 13.12.1994 fristgerecht erstellten Gutachten stand. Dafür berechnete Herr Prof. Dr. Schlink DM 30.000,00 netto.

Prof. Dr. Schlink und Dr. Hohmann berieten die Treuhandanstalt / BVS im nachfolgendem Verfahren gegen die Investoren weiter. Der Gruppenleiter R. Lothert der Treuhandanstalt / BVS erweckte in einer Notiz vom 9. Oktober 1995 den Unmut der Herren Gutacher, entschuldigte sich dafür schriftlich und stellte in dem Zusammenhang fest:

„Ich möchte nochmals betonen, daß ich keinerlei Kritik an dem Gutachten, das unter unserer Mitarbeit entstanden ist, zum Ausdruck bringen wollte; im Gegenteil, nach meiner Meinung war die bisherige Zusammenarbeit sehr konstruktiv und harmonisch. In der Hoffnung, daß dieses Mißverständnis nun aufgeklärt ist, bitte ich Sie, meine Entschuldigung auch Herrn Prof. Dr. Schlink zu übermitteln.

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