Weitere EV gegen Redcoon

Auf Antrag des Preisbindungstreuhänders Dieter Wallenfels verbot das LG Aschaffenburg mit Beschluss vom 23. Juli der Firma Redcoon GmbH „Bildungsträgern“, darunter der Universität Mainz, Preisnachlässe zwischen und 5 und 15 Prozent, je nach Umfang der jeweiligen Bestellung bzw. dem Jahresumsatz, zu gewähren.

Die Firma hatte damit geworben, sie habe einen solchen Rabattschlüssel in Bezug auf den eigentlich (!) gebundenen Buchpreis exklusiv für Bildungsträger entwickelt und darauf verwiesen, sie verfüge über ein Buchsortiment mit über einer Million Titeln.

Wallenfels hob in der Antragsbegründung hervor, dass diese zur Saturn-Media-Gruppe der Metro AG gehörende Firma in besonders aggressiver und hartnäckiger Weise gegen die Preisbindung verstoße.

Das LG Aschaffenburg hatte bereits im März der Firma verboten, Preisnachlässe in Form der Gewährung von Gutscheinen einzuräumen [mehr…], eine Entscheidung, die das OLG Bamberg im Juli bestätigte.

Auch das LG Wiesbaden erließ im Dezember 2011 eine EV gegen Redcoon wegen preisbindungswidriger Werbung mit der Einlösung von Gutscheinen, die vom OLG Frankfurt im Juli bestätigt wurden. Im August 2011 schon verbot das LG Berlin Redcoon die Werbung „Bücher & Elektronik günstig“, weil das Gericht in Bezug auf preisgebundene Bücher hierin eine irreführende Werbung im Sinne von § 5 UWG sah. Die eBuch hatte gegen Redcoon eine EV wegen irreführender Werbung erwirkt und auch letztlich durchgesetzt. [mehr…] – Die aktuelle Werbung lautet: „Elektronik günstig & Bücher“.

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