Wirbel um Bloomsbury Vertrag: Der neue Potter darf vor dem Verkauf nicht gelesen werden

Das war gestern Thema sogar in der FAZ: „Harry Potters Gesetz: Wozu der Bloomsbury Verlag deutsche Buchhändler zwingt.“

Die FAZ: „Tausende von deutschen Buchhändlern unterschreiben in diesen Tagen einen Vertrag, obwohl sich ihnen dabei eigentlich die Feder sträuben müßte.“

Worum es geht: Bloomsbury, der Original-Verlag von Harry Potter, schickt allen Buchhandlungen, die „Harry Potter and the Order of the Phoenix“ in Deutschland verkaufen möchten, einen Vertrag, in dem es u.a. heißt: „Weder Ihnen noch Ihren Mitarbeitern ist es gestattet, das Buch vor dem Verkaufsbeginn zu lesen.“

Weiter will Bloomsbury den Handel auch dazu zwingen, die Bücher nicht nur bis zum 21. Juni, dem Erstverkaufstag, sondern sogar bis zur ersten erlaubten Verkaufssekunde („00.01 Britische Sommerzeit“) in einem „versperrten Bereich“ aufzubewahren und kein Exemplar daraus zu entnehmen, „gleichgültig, aus welchem Grund“.

Laut FAZ unterschreiben die meisten bisher angesprochenen Händler das anstandslos, auch (FAZ) „wenn das Schriftstück gegen einen der wichtigsten Grundsätze ihres Berufsstands verstößt und sie vom qualifizierten Fachhändler zur reinen Verkaufsstation degradiert.“

Tatsächlich eine heikle Situation: Nun muss ausgerechnet bei Harry Potter nicht unbedingt Beratungskompetenz für den Verkauf, wohl doch aber für den Inhalt (für den man als Händler ja auch Verantwortung trägt) gewährleistet sein. Aber: Wer das nicht unteschreibt, kriegt vor dem 21. 6. keine Bücher….

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert