Wirbel um Martina Gerckes Bestseller „Holunderküsschen“ / Interview dazu mit Rainer Dresen

Rainer Dresen

Gerade eben verkündet Amazon, seine Verlagsaktivitäten in Europa verstärken zu wollen [mehr…], da gerät der absolute Bestseller seines deutschen Kindle-Stores ins Zwielicht: Martina Gerckes Holunderküsschen [mehr…] weist frappante Ähnlichkeiten mit Sophie Kinsellas Sag’s nicht weiter, Liebling (Goldmann) auf.

Der mvgverlag, der aus dem Amazon-Bestseller ein „richtiges“ Buch gemacht hat, hat es jetzt sofort vom Markt genommen [mehr…]. Damit aber ist die Sache noch längst nicht erledigt. Wir fragten Random House-Justitiar Rainer Dresen.

BuchMarkt: Hat Martina Gercke nun bei Sophie Kinsella abgeschrieben?

Rainer Dresen: Wir haben beide Bücher miteinander verglichen. Als wir zahlreiche, zum Teil wörtliche Übereinstimmungen feststellen mussten, haben wir dies dem mvgverlag mitgeteilt. Dieser hat professionell und höchst ehrenwert reagiert und das Buch umgehend aus dem Vertrieb genommen.

BuchMarkt: Handelt es sich nun um ein Plagiat oder nicht?

Rainer Dresen: Mit diesem Begriff sollte man vorsichtig umgehen, bevor alle Fakten auf dem Tisch sind. Aber bereits jetzt ist festzustellen: Eine derartige Häufung von zum Teil identischen Formulierungen bei gleichzeitig erstaunlicher Annäherung an den Plot von Kinsellas „Sag’s nicht weiter, Liebling“ durch Martina Gerckes „Holunderküsschen“ wird mit Zufall allein kaum zu erklären sein.

BuchMarkt: Die Auffälligkeiten wurden erst von Leserinnen entdeckt und publik gemacht. Hätten die Übernahmen nicht schon vorher auffallen müssen?

Rainer Dresen: Schwer zu sagen. mvg ist ja nicht der erste Verlag und wird nicht der letzte bleiben, dem ein nicht in jeder Hinsicht selbst erstellter Text von einer Autorin untergeschoben wird. Ich erinnere mich noch sehr gut an den Fall „Döner for one“, bei dem mit Janet Evanovich ebenfalls eine Goldmann-Autorin betroffen war und bei dem Piper einem literarischen Hochstapler aufgesessen war: http://www.buchmarkt.de/content/41435-piper-nimmt-jens-lindners-plagiat-vom-markt.htm. Ich schließe nicht aus, dass auch uns bei Goldmann mal etwas Ähnliches passieren könnte, denn noch prüfen auch wir nicht standardmäßig Manuskripte auf Plagiatsverdacht. Das wird sich wohl bald ändern müssen.

BuchMarkt: Ursprünglich erschien der Text ja bei Amazon Self-Publishing als E-Book. Erst als sich da ein Verkaufserfolg abzeichnete, nahm mvgverlag den Titel für die Printfassung unter Vertrag. Hätte man nicht zuvor schon bei Amazon besser aufpassen müssen?

Rainer Dresen: Martina Gercke hat ihren Text in der Tat ursprünglich als E-Book bei Kindle Direct Publishing, also Amazons self-publishing-Format, veröffentlicht. Zu jener ja bewusst als „schnell“ und „einfach“ propagierten neuen Form der Buchveröffentlichung für jedermann und – Frau gehört, dass jeder Texte hochladen kann, wenn es nur technisch passt. Ein Lektorat oder eine sonstige inhaltliche Prüfung findet dort offenbar nicht statt. Zwar müssen die prospektiven Autoren (durch bloßes Anklicken) bestätigen „Dies ist kein gemeinfreies Eigentum. Ich bin Eigentümer der erforderlichen Veröffentlichungsrechte.“ Was aber genau diese „Veröffentlichungsrechte“ umfassen und wie es mit eventuell anderweitigen Veröffentlichungsrechten aussieht, wird – anders als bei traditionellen Verlagen im dortigen Lektorats- oder Verlegergespräch – nicht näher erläutert. Was man also unter dem Begriff zu verstehen hat, weiß in diesen Zeiten vielleicht auch nicht mehr jeder und will man auch nicht immer so genau wissen. So ein Klick „Ich bin Eigentümer“ ist auf dem verhießenen schnellen Weg zum eigenen Buch dann rasch gemacht.

BuchMarkt: Aber dass man nicht aus anderen Büchern abschreiben darf, das sollte doch noch nach wie vor zum Basiswissen jedes Halbwüchsigen gehören, das lernt man doch schon in der Grundschule.

Rainer Dresen: Vielleicht hat die Urheberrechtsdiskussion der letzten Monate da für Verwirrung gesorgt und das Gefühl aufkommen lassen, dass nun alles erlaubt sei. Manch einer gewann aus den ganzen Debatten und Feuilletonbeiträgen (Stichworte „Kreatives Kopieren ist zum Motiv gesellschaftlicher Teilhabe geworden“; „Wir sind alle Urheber“) vielleicht den Eindruck, dass man sich in den Zeiten des Internets großzügiger als früher an Inhalten Dritter bedienen kann. Man liest dann ein spannendes Buch, denkt „Das kann ich auch“ und schreibt drauf los und – es ist ja so leicht, es ist auch gar nicht mehr schlimm, das macht doch jeder, die eigenen Kinder finden’s toll – auch teilweise von anderen ab.

BuchMarkt: Keine schönen Aussichten. Was kann man dagegen tun?

Rainer Dresen: Das Ermutigende an dem Fall ist doch: Über den Vorgang wurden wir aus dem Netz, von Leserinnen beider Bücher, informiert. Diese äußerten Verwunderung, Enttäuschung und Verärgerung darüber, dass sich hier eine Autorin offenkundig bei einer anderen bedient und auch Übernommenes als Eigenes ausgibt. Offenbar gibt es also nach wie vor die Auffassung unter dem Lesepublikum, dass man sich als Autor und Autorin nicht mit fremden Federn schmücken darf. Verlage, und Amazon will sich ja auch vermehrt als Verlag verstanden wissen, sollten deshalb alles tun, damit diese gesellschaftlich wertvolle und wichtige Überzeugung auch weiterhin bestehen und geschützt bleibt. Also sollten wir alle zukünftig noch misstrauischer als bisher mit Texten vor allem unbekannter Autoren umgehen, bekannt gewordene Auffälligkeiten wie stets öffentlich ansprechen und mit der gebotenen Härte des Gesetzes damit umgehen. Verlage, so sollte unsere Botschaft an die Leserinnen und Leser sein, sorgen sich um und stehen für literarische Standards, auch und gerade in den Zeiten der Digitalisierung.

BuchMarkt: Was genau werden Sie jetzt tun?

Rainer Dresen: Wir werden von Martina Gercke alle Erlöse offengelegt verlangen und, das sind wir nicht zuletzt unserer Autorin Kinsella schuldig, allen ihr und dem Goldmann Verlag entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Immerhin war der Titel laut Presseberichten das bestverkäufliche E-Book im kindle-store. Und um aufzuzeigen, dass es sich für Autoren und Autorinnen nicht gehört, sich unzulässig an Texten Dritter zu bedienen, werden wir Strafanzeige wegen vorsätzlicher Urheberrechtsverletzung erstatten.

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