Zum zweiten Mal ist Langenscheidt Rechtsstreit mit einem Konkurrenten um die Farbmarke Gelb erfolgreich. Der Bundesgerichtshof wies heute die Beschwerde von Rosetta Stone [mehr…] gegen die von Langenscheidt eingetragene Farbmarke Gelb zurück. Im September hatte der I. Zivilsenat geurteilt, dass Rosetta Stone keine Wörterbücher in gelber Farbe anbieten darf.
Das US-Unternehmen hat nun vor dem Bundespatentamt in München vergeblich versucht, eine Löschung der Langenscheidt-Marke zu erreichen. Der I. Zivilsenat des BGH bestätigte nun den Beschluss des Bundespatentgerichts, meldet {W&V).