„Bericht aus Corona, Ortsteil Schilda“ muss man wohl die Ausreiseverfügung für Monika Maron kommentieren., über die BILD.de berichtet: Sie soll kurzfristig ihr Haus in Mecklenburg – Vorpommern, das sie noch zu DDR-Zeiten gekauft hatte und in dem sie seit vielen Jahren in einer quasi menschenleeren Gegend lebt und arbeitet, verlassen.
BILD kommentiert den Vorgang so: „Deshalb fällt die Schriftstellerin eigentlich gar nicht unter die Verordnung des Landes, wonach zwar Zweitwohnsitz-Inhaber diesen nicht mehr aufsuchen dürfen. Wer in MeckPomm aber arbeitet oder zur Arbeit dorthin pendelt, darf weiter einreisen und bleiben.“