Was Sie jetzt wissen müssen Die Corona-Maßnahmen für den Handel im Überblick

Gestern haben sich Bund und Länder auf ein neues Maßnahmenpaket geeinigt, das ab dem 2. November bundesweit in Kraft tritt. Die Maßahmen bleiben zunächst bis Ende November gültig (Überprüfung und Anpassung nach 14 Tagen).

Die Regionalgeschäftsstelle NRW des Börsenvereins hält Mitglieder über die Regelungen und Entwicklungen auf dem Laufenden und hat die wichtigsten Änderungen, die die Branche betreffen, nun im Überblick zusammengefasst:

– Im Einzelhandel ist nicht mehr als ein*e Kunde*in pro 10qm Verkaufsfläche erlaubt. Es soll weiter gewährleistet sein, dass ein Abstand von 1,5m eingehalten werden kann, außerdem sollen Warteschlangen vermieden bzw. entsprechen gesteuert (Abstand!) werden.

Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

– Auch für Verlage wichtig: Arbeitgeber*innen haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeitenden, um sie vor Infektionen zu schützen. Jedes Unternehmen soll sein Hygienekonzept der gestiegenen Infektionszahlen ggfls. anpassen und umsetzen. Ziele sind nicht erforderliche Kontakte zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene-und Schutzmaßnahmen zu minimieren – dies gilt auch in den Büros.
D.h., wo immer dies umsetzbar ist, soll Heimarbeit ermöglicht werden. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch.

Weitere Einschränkungen betreffen vor allem den privaten Bereich, sowie Gast- und Sportstätten. Details finden Sie stets unter www.land.nrw/corona

Und die branchenrelevanten Regelungen bei uns zusammengefasst:
www.boersenverein-nrw.de/beratung-service/coronavirus/informationen-und-verordnungen/

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