Neue Regeln durchgesickert - was jetzt auch auf den Buchhandel zukommt „Nur ein Kunde auf 25 Quadratmeter Verkaufsfläche“

Der Bund will mit neuen Beschränkungen für das öffentliche Leben die stark steigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland senken und so eine weitere Ausbreitung der Pandemie verhindern. Dies berichten die Nachrichtenagentur Reuters, die Deutsche Presse-Agentur und die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf den Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes für die geplante Videokonferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder an diesem Mittag. Unter anderem soll bis Ende November sichergestellt werden, „dass sich in den Läden nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält.“ Offen ist, ob die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten diese weitreichenden Pläne mittragen. „Sie hatten bei früheren Verhandlungsrunden deutliche Änderungen an den Vorschlägen der Bundesregierung vorgenommen. Zuletzt hatte sich vor allem Thüringen gegen einen solchen Lockdown light gestellt. Auch die Wirtschaft warnt vor den Folgen neuer Einschnitte.“

Folgende Maßnahmen sollen ab dem 4. November bis Ende des besagten Monats gelten:

  • Einzelhandel: Einzelhandelsgeschäfte sollen unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet bleiben. Es müsse aber sichergestellt werden, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter aufhalte.
  • Gastronomie/Hotels: Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sollen geschlossen werden. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Touristische Übernachtungsangebote im Inland sollen untersagt werden. Die Bürger werden aufgefordert, auf private Reisen und auf Verwandtenbesuche zu verzichten.
  • Kultur/Unterhaltung: Theater, Opern, Konzerthäuser sollen schließen. Dies gilt auch für Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmeeinrichtungen und Bordelle.
  • Sport: Freizeit- und Amateursportbetriebe auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen werden geschlossen, ebenso Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios. Über die Spiele der oberen Fußball-Ligen wird in dem Papier nichts Konkretes gesagt.
  • Körperpflege: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios sollen schließen, medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien aber möglich sein. Friseursalons bleiben – anders als im Frühjahr – unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet.
  • Wirtschaft: Der Industrie, dem Handwerk und dem Mittelstand soll sicheres Arbeiten umfassend ermöglicht werden. Die Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter vor Infektionen schützen. Wo immer umsetzbar soll Heimarbeit ermöglicht werden.
  • Hilfe für Unternehmen: Der Bund will Hilfen verlängern und die Konditionen etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft verbessern. Außerdem soll der Schnellkredit der staatseigenen KfW-Bankengruppe für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst werden.
  • Schulen und Kindergärten: Diese Einrichtungen sollen offen bleiben. Die Länder sollten aber weitere Schutzmaßnahmen einführen.
  • Öffentlichkeit/Feiern: Nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes sollen sich gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden sanktioniert werden. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.
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