Die Fachgruppenversammlungen als Seismograf der Branchenthemen: Fachgruppenversammlung Zwischenbuchhandel 2025: Viele Verordnungen

Die zweite Fachgruppenversammlung des Börsenvereins zeigte: Auch den Zwischenbuchhandel beschäftigen wie die Verlage nach wie vor vor allem viele Verordnungen.

Aufgrund kleinerer technischer Schwierigkeiten startete die Veranstaltung zunächst mit einem kurzen rechtlichen Überblick zur EUDR, zu der der Börsenverein verschiedene Empfehlungen entwickelt hat. Detlef Bauer veranschaulichte die Anforderungen an das Due Diligence Statement mit einem Schaubild und schlug eine neue Meldenummer 14 vor.

 

Die Sprecherin des Ausschusses für den Zwischenbuchhandel Alina Wnukowsky stellte anschließend knapp weitere Themen vor, die den Zwischenbuchhandel umtreiben. So wurde etwa überlegt, welche Maßnahmen im Etikettendruck für eine schnellere Anpassung der Buchpreise möglich sind, um der Inflation besser begegnen zu können. Eine regelmäßige Studie zur Backlist, wie bereits einmal veröffentlicht, könnte bei der Einschätzung von Preisschwankungen helfen.

Mit der flexiblen Beitragsanpassung des Börsenvereins ab 2026 sei man einverstanden. Zudem wurde angeregt, auch Unternehmen außerhalb des klassischen Zwischenbuchhandels aufzunehmen, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zur Buchbranche leisten oder stark von ihr abhängig sind.

Rechtlich ging es anschließend weiter mit der Ökodesignverordnung. Diese soll Produkte langlebiger und besser recycelbar machen und die Vernichtung von Neuprodukten verhindern. Noch sind Bücher hiervon ausgenommen, erläuterte Rechtsanwältin Susanne Barwick, es gelte aber zu beobachten, wie sich die Rechtslage entwickle.

Auf die E-Rechnungspflicht ging Lisa Greuel kurz ein und wies darauf hin, dass dass die Taskforce des Börsenvereins hierzu konkrete Empfehlungen erarbeitet habe, die demnächst in einem Whitepaper veröffentlicht werden sollen.

Auch die Late Payment Regulation war erneut Thema verknüpft mit der Bitte bis zum 25. September an der Konsultation der EU teilzunehmen, um zu verhindern, dass es nur noch Zahlungsziele unter 30 Tagen geben soll. Wnukowsky: „Für ein langsam drehendes Produkt wie das Buch wäre das ein gravierender Einschnitt“.

Zur Konsulation geht es hier: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/SME-Panel-late-payment-2025-GROW-A2

Einen Antwortvorschlag des Börsenvereins finden Sie hier: https://www.boersenverein.de/schnell-download/31906/?cHash=665a1f8cbe5f45201f327cd070f8f683

Zuletzt wurde das neu geplante Hallenkonzept der Frankfurter Buchmesse 2026 andiskutiert. Dieses sieht vor alle Publikumshallen ebenerdig um die Agora zu platzieren und die Fachverlage in den oberen Etagen zu verteilen. Der Zwischenbuchhandel wäre dann in Halle 4.2 beim akademischen und internationalen Publishing, was nicht bei allen für Freude sorgte. Börsenvereins-Geschäftsführer Peter Kraus vom Cleff betonte dazu allerdings die Notwendigkeit eines Spagat der Messe zwischen den verschiedenen Interessen.

Nach fast 20 Jahren gäbe es 2025 einen Kandidaten für das Vorsteheramt im Börsenverein aus dem Zwischenbuchhandel, freute sich Wnukowsky zum Schluss und bedankte sich beim Hauptamt für die gute Organisation.

Jurist Christian Sprang wies zuletzt auf den elektronischen Widerrufsbutton hin, der auf Webseiten mit Verkaufsoption zukünftig zur Pflicht wird. Unklar sei noch wie man mit dem ausgeschlossenen Widerrufsrecht für E-Books und Hörbücher umgehe.

Kommentare (1)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert