Beckmann kommtiert Aufbau: des Pudels Kern. Wie die Irrungen und Wirrungen um den großen Verlag zu verstehen sind

Welch Getöse! Was für ein Tohuwabohu! Und wie aufregend sie sind, diese immer neuen Berichte über den Krach im Haus und das drohende Ende des Aufbau Verlags. Zumindest allen kulturell wie literarisch Interessierten stockt jedes Mal der Atem. Kein Wunder, geht es doch um den „Suhrkamp Verlag der (ehemaligen) DDR“ – eine Kulturikone.

Doch was da wirklich los ist, kapiert keiner, auch niemand in der Branche, alle geben es unverhohlen zu, und die Journalisten suchen noch immer so verzweifelt wie vergeblich nach einem Durchblick Darum können natürlich auch die Leser nicht recht schlau werden aus den Artikeln, den Interviews, den Erklärungen und Gegenerklärungen.

Bis heute hat (jedenfalls mir gegenüber) noch jeder gesagt, sinngemäß: „Wie schrecklich, aber ich versteh es nicht. Was ist passiert? Wie konnte es jetzt zu dem Desaster kommen? Wer von denen, die sich da in den Haaren liegen, hat denn nun recht – Bernd F. Lunkewitz, Tom Erben und René Strien oder die Treuhand bzw. das Bundesministerium für Finanzen? Wie hängt das alles überhaupt zusammen? Worum geht’s eigentlich? Und worauf will Lunkewitz hinaus, was bezwecken seine Handlungen, die er mit solchem Trommelwirbel öffentlich inszeniert?“

Deshalb hier der Versuch eines Durchstichs durch all das Gedöns.

Es wäre angebracht, die auswuchernde Debatte zunächst einmal von simplen Fundamentalien her zu betrachten, die in öffentlichen Diskussionen über die Buchbranche und Kultur meist übersehen werden.

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Auch ein Verlag ist ein Unternehmen, das sich im Besitz von Eigentümern befindet, und kann, wie jeder Besitz, vom Eigentümer veräußert werden. Und wie bei jedem Unternehmen kann der Eigentümer auch einem Verlag den Geldhahn zudrehen, der Verluste anhäuft oder einen Investitionsbedarf entwickelt, die seinem kaufmännischen Denken zuwiderlaufen, sonstigen (vielleicht lohnenderen) Vorhaben im Wege stehen, welche er als Unternehmer oder Kapitalanleger verfolgen mag, oder die einfach seine Finanzkraft übersteigen. Ein Eigentümer kann solches Verlagsunternehmen auch schließen oder in die Insolvenz gehen lassen, wenn es dann nicht weiterzuführen oder verkäuflich sein sollte. Das gehört zu den grundgesetzlich geschützten Eigentumsrechten.

Als (mittlerweile) alleiniger Anteilseigner einer Beteiligungsgesellschaft im Besitz der Aufbau Verlagsgruppe hatte Lunkewitz prinzipiell das Recht, ihr den Zuschuss weiterer notwendiger Mittel zu verweigern, konnte er prinzipiell ebenfalls das Kapital zurückfordern, das er ihr zur Deckung der über Jahre aufgehäuften Schulden – von angeblich rund 50 Millionen Euro – hatte zukommen lassen, das zurückzuzahlen die Verlagsgruppe aber natürlich außerstande war.

Und darum wollte Lunkewitz für sie Konkurs anmelden. Dazu war er juristisch gewiss berechtigt. An diesem Vorhaben hätte ihn eigentlich niemand hindern können – ein Eigentümer kann ja aus Eigeninteresse über sein Eigentum frei verfügen. Dabei ging es ihm, das darf wohl gemutmaßt werden und ist an sich ja nachvollziehbar, um eine optimale Sicherung seiner Kapitalinteressen. Das scheint – wenngleich Bewohnern und Anrainern der Kulturwelt die Haare zu Berge stehen mögen – fürs erste, grundsätzlich, auch so in Ordnung.

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Es kam dann aber ganz anders. Als Lunkewitz Mitte letzter Woche Tom Erben und René Strien, den Geschäftsführern des Aufbau Verlags, von seiner Absicht einer Bankrotterklärung in Kenntnis setzte, sind die beiden ihm blitzschnell mit einem eigenen Konkursantrag zuvorgekommen – um den Verlag vor seinem Eigentümer zu retten.

Da haben wir alle uns verwundert und verwirrt die Augen gerieben. Warum und wie soll denn ein Konkursantrag das Unternehmen vor einem andern Konkursgang bewahren können?

Ich behaupte nicht zu wissen, wie sich alles tatsächlich verhält. Ich äußere im folgenden wieder bloß eine Meinung, notiere nur, wie die Sache sich mir subjektiv darstellt.

In diesem Sinne: Der Konkursantrag von Erben und Strien sichert, dass der Verlag operativ weitergeführt werden kann: Das Herbstprogramm wird, wie angekündigt, ausgeliefert, die Programmarbeit geht weiter, die Autoren hängen nicht in der Luft, die rund 60 Mitarbeiter stehen nicht auf der Straße – und die aktuelle wirtschaftliche Lage bei Aufbau scheint so zu sein, dass die laufenden Zahlungsverpflichtungen in absehbarer Zeit erfüllt werden und ein positives Ergebnis zustande kommt. Der Insolvenzverwalter scheint darum auch überzeugt, rasch einen (neuen) Investor finden zu können. Das Problem der Altschulden – zumindest ein Großteil der erwähnten angeblich 50 Millionen Euro – soll abgesondert gelöst werden.

In diesem Sinne: Lunkewitz wird bestreiten, dass der überraschende Schachzug, mit dem Erben und Strien ihn ausmanövrierten, erforderlich und sinnvoll war. Er wird behaupten, dass Aufbau überhaupt nicht vor ihm hätte gerettet werden müssen – sein Konkursplan habe doch das Ziel gehabt, den Verlag zu retten, seine Zukunft ein für allemal zu sichern, inklusive Beseitigung des Damoklesschwerts der Altschulden.

Wie hätte das aber gehen sollen? Man kann es sich so vorstellen: Mit diesem, dem Lunkewitz’schen Aufbau-Konkurs wäre die Verlagsarbeit eingestellt, das Personal entlassen worden und kein neues Programm mehr erschienen. Das hätte, so das Kalkül, eine Medienkampagne ausgelöst, auf Grund derer die kulturelle Öffentlichkeit auf die Barrikaden gestiegen wäre; denn für diesen Aufbau-Tod wäre dann ja das Bundesfinanzministerium verantwortlich gemacht worden; und diesem Vorwurf hätte, so die Hoffnung, die Regierung sich nicht aussetzen können.

Das Ministerium verweigert nämlich, als zuständige Sachwalterbehörde der (inzwischen in Abwicklung befindlichen) Treuhandgesellschaft die Zahlung der 50 Millionen Euro, welche laut Lunkewitz dem Aufbauverlag in Folge seines unrechtmäßigen Verkaufs an Lunkewitz durch diese Treuhand 1991 insgesamt entstanden sind.

Aufbau war nämlich nicht DDR-Staatseigentum gewesen und hätte daher von der Treuhand auch nicht privatisiert werden dürfen. Darin hat Lunkewitz nach vierzehn Jahren des Prozessierens gegen die Treuhand bzw. das Finanzministerium im Mai letztinstanzlich durch den Bundesgerichtshof Recht bekommen. Das Ministerium aber weigert sich nun, den Verlag, dem Lunkewitz u.a. auch die Prozesskosten auflud, entsprechend zu entschädigen. Lunkewitz hätte folglich, was er ursprünglich wohl auch so plante, erneut prozessieren müssen, um die Herausgabe dieser Gelder, bis er gegen das Bundesfinanzministerium auch in diesem Punkt Recht erhielte – was sich zweifellos wiederum über viele, viele Jahre hinziehen und weitere hohe Kosten verursachen würde. Und bis dahin bliebe das gähnende 50-Millionen-Loch an der Backe des Verlags bzw. im Kapitalbeißwerk seines Eigentümers.

Dann aber scheint Lunkewitz der Gedanke gekommen, er könne das Ministerium per Konkurs
und per Druck der öffentlichen Meinung gegen die so bedingte Schließung des renommierten Verlags in die Knie zwingen, das ganze leidige Problem mehr oder weniger ruckzuck aus der Welt schaffen und Aufbau komplett sanieren.

Genial, kann man da nur staunen: eine super klevere Idee. Allerdings kenne ich in der Branche bislang niemand, der ihr eine Chance auf Erfolg gibt, auch weil einige Dinge, wie es manche dünkt, insgesamt doch wohl etwas anders liegen und wenigstens a bisserl komplizierter sein dürften, als Lunkewitz sie darstellt. (Dazu gehört auch, dass die ganze verworrene Geschichte um die Gegebenheiten in der DDR und deren Abwicklung nach der Vereinigung leider bis heute, weder generell noch Aufbau betreffend, nicht sauber aufgearbeitet ist).

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Nun aber hat Lunkewitz ein zusätzliches Problem am Hals. Denn diese seine klevere Idee hat er nicht mit seinen Verlagsleuten abgesprochen. Vielmehr hat er sie, die er offenbar bis Donnerstag letzter Woche angeblich noch der Einhaltung des bis dahin einvernehmlichen Kurses und der Bereitstellung aktuell dringlicher Mittel versicherte, mit ihr überrumpelt. Und dem in der Süddeutschen Zeitung abgedruckten Offenen Brief Striens an Lunkewitz nach zu urteilen, hielten die Aufbau-Geschäftsführer das alles für einen Ritt über den Bodensee.

Sie konnten es aus einem anderen Grund überhaupt nicht billigen. Sie sind nämlich von Amts wegen vor allem verpflichtet, alles zu tun, um den Gang und den Fortbestand des Verlages zu gewährleisten. Eine durch den Lunkewitz’schen Konkursplan bedingte Schließung des Verlages von letztlich unvorhersehbarer Dauer aber hätte Aufbau einen irreparablen Schaden zugefügt. Erben und Strien mussten also die Interessen des Eigentümers mit den Interessen des Verlages abwägen. Sie konnten aus ihrer Sicht nicht miteinander vereinbar sein.

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So kam es zu einem neuen Konflikt, einem Grundkonflikt – dem Konflikt zwischen dem Eigentümer und seinem Verlag, zu der Auseinandersetzung Lunkewitz gegen Aufbau. Und dabei handelt es sich um einen Extremfall einer anderen Fundamentalie, die für viele moderne Verlage typisch ist. Es betrifft Verlage, die sich im Eigentum eines Investors, Kapitalgebers oder aus anderen Wirtschaftszweigen kommenden Unternehmers befinden.

Es kann überhaupt keine Frage sein: Solche (meist branchenfremden) Eigentümer verdienen zunächst einmal hohe Anerkennung (obzwar der Kultur- und Literaturbetrieb ihnen diese verdiente Wertschätzung leider nicht selten versagt). Ohne sie wäre manch ein Verlag heute gar nicht mehr existent oder überlebensfähig, und ihr finanzieller Einsatz, der mäzenatenhafte Formen annehmen kann, ist, weiß Gott, nicht selbstverständlich, wenngleich viele Vertreter des Kultur- und Literaturbetriebs auch in den Medien ihn nicht selten als selbstverständlich einfordern. Das wiederum ist freilich nicht allein ihnen anzukreiden. Es ist auch Folge einer Begriffsverwirrung, die von eben diesen Eigentümern (wohl nur) hier zu Lande weithin aktiv gefördert und gepflegt wird. Sie nutzen nämlich eine alte, aus dem Hochmittelalter rührende Sprachtradition, die beispielsweise einen bestimmten Typus von Bierhändler als Bierverleger titulierte, obwohl der selber vielleicht gar kein Bier braute, und so wurde der Verlegerbegriff generell mit einem Kapital gebenden bzw. vorstreckenden Unternehmer gleichgesetzt.

In der Buchbranche greift das allerdings nicht. Hier beruht der Glanz des kulturell und gesellschaftlich strahlenden Begriffs vom Verleger auf der Geschichte von Eigentümern, die auch Profis waren (oder wurden). Leuten wie Ernst Rowohlt, Samuel Fischer, Kurz Wolff oder Siegfried Unseld, die sich mit Haut und Haaren aktiv ihrem Verlag und seiner Aufgabe verschrieben, die notfalls, wie Willy Droemer in der ersten Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg sogar auf ihr familiäres Haushaltsgeld zurückgriffen, um die Arbeit ihres Verlags finanzieren zu können, oder auch mal selber Bankrott machten. Sie und ihre eigenen Interessen waren mit dem Verlag und seinen Interessen identisch. Und sie wussten, was sie taten, und welch hohes persönliches Risiko sie mit ihrer Arbeit eingingen. Ein Verlag ist ja ein unsicheres Geschäft. All das verlieh den Verlegern einen besonderen Nimbus.

In den Genuss eines solchen Nimbus des (oft auch idealisierten) Eigentümer-Verlegers zu kommen, mochten und mögen Nur-Eigentümer hoffen. Er wurde ihnen in der Buchbranche selbst, im Kulturbetrieb wie in den Feuilletons und damit auch in der Öffentlichkeiten selten eingeräumt und zuteil. Besitz und Eigentum haben kulturell im allgemeinen (zu Unrecht) keinen hohen Stellenwert, keinen guten Klang; ihre (positive) Bedeutung wird hier zu wenig gesehen und verstanden. Diesen Umstand nicht berücksichtigt zu haben, machte, was die Erfolgschancen eines medialen Feldzugs gegen das Bundesfinanzministerium angeht, zweifellos eine markante Schwäche des Kalküls von Lunkewitz aus.

Seine Verdienste um Aufbau sind – es muss ihn immer wieder sehr geschmerzt haben – nie hinreichend gewürdigt worden: Er hat diesen eminenten Verlag nach dem Ende der DDR gerettet; dafür gebührte und gebührt ihm hohe Anerkennung. Bewunderung und Respekt verdient er in dem Zusammenhang auch dafür: Als irgendwann nach 1991 deutlich wurde, dass Aufbau nicht Staatseigentum der DDR gewesen war, ergo sein Erwerb von der Treuhand rechtlich anfechtbar wurde, hat Lunkewitz, um die Weiterführung des Verlags abzusichern, Aufbau – mit dem Recht auf den Namen und die alten Autorenverträge – noch einmal gekauft: vom, wie nun im nachhinein klar war, legitimen alten Eigentümer, dem Kulturbund.

So weit, so gut.

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Dann aber ist Lunkewitz – so ließe sich zumindest aus heutiger Sicht vermuten – ein Spiel eingegangen, dessen (mögliche) eigendynamischen Konsequenzen und dessen Hasards er nicht erkannte oder nicht einkalkulierte.

Vielleicht hat er einfach geglaubt, auf dem Boden seiner neuen doppelten Sicherheit pokern und die neun Millionen D-Mark zurückholen zu können, die er 1991 an die Treuhand gezahlt hatte. Was denn sonst?

Wenn da per Gericht nun zum eisernen Fakt erklärt würde, dass sein Treuhand-Kauf illegitim gewesen sei, konnte ihm in der neuen Situation doch nichts mehr passieren. Nun hätte ihm niemand in der Welt den Verlag mehr streitig zu machen vermocht. Er hatte anscheinend also gar nichts zu verlieren; denn durch den unanfechtbaren Zweitkauf vom Kulturbund hatte er, separat vom real operierenden Verlag unter diesem Namen, Aufbau ja außerdem noch als Privateigentum, das er notfalls aus dem Stilleben in seiner Hinterhand auch operativ ins Rennen hätte schicken können

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Mit dem Prozessgang gegen die Treuhand verblockte Lunkewitz sich aber einen Weg, der alle heute virulenten Ungereimtheiten und juristischen Probleme auf einen Schlag beendet hätte Dass er ihn nicht beschritt, hat das heutige öffentliche Unverständnis insbesondere gegenüber Lunkewitz zu einem erheblichen Teil mitverursacht.

Es hätte für Lunkewitz 1995/6 eigentlich naheliegen müssen, es wäre am einfachsten gewesen, die Verlage Aufbau I und Aufbau II zu vereinen, am besten: den Treuhand-Erwerb (mit seiner operativen Struktur und seinen neuerworbenen Autorenrechten) in den Kulturbund-Kauf (dem nun die Alt-Aufbaurechte gehörten) zu überführen.

Damit aber wäre freilich wohl seine Auseinandersetzung mit der Treuhand schwieriger, aussichtsloser, wenn nicht – in Richtung des von Lunkewitz verfolgten Zieles – vielleicht gar unmöglich geworden. Und Lunkewitz hätte sein Faustpfand, seinen Trumpf, seinen sicheren Posten (Aufbau II) aus der Hand gegeben und sein Hasardmatch gegen die Treuhand mit zusätzlichen Risiken belastet.

Andererseits wäre zu bedenken gewesen: Durch das Eingehen des Hasardspiels gegen die Treuhand musste Lunkewitz Aufbau I aktiv, von sich, in eine Lage der Rechtsunsicherheit versetzen – bis zu einer (möglicherweise letztinstantlichen) juristischen Klärung der Dinge, und gerichtliche Wege können, wie jeder weiß, insbesondere wenn sie gegen Behörden und gar Ministerien führen, sich schier endlos in die Länge ziehen. Das ist das eine. Das andere: Sollte Lunkewitz – wovon er überzeugt zu sein schien, was er hoffte – die Prozesse gewinnen, d.h. der Aufbau-Verkauf durch die Treuhand juristisch für illegitim befunden werden, würden automatisch auch alle Geschäfte mit (Alt-) Aufbaurechten nachträglich unrechtmäßig werden – mit unabsehbaren Folgen inklusive unkalkulierbarer Restitutionen und Forderungen auf Schadenersatz (seitens Autoren bzw. derer Erben oder Lizenznehmern).

Ferner: Man darf sie als vielleicht naiv bezeichnen, die Annahme, dass im Falle eines juristischen Sieges über die Treuhand das (nun zuständige) Bundesfinanzministerium die geforderten Rückzahlungen – in der von Lunkewitz kalkulierten Höhe einschließlich der immensen Anwalts- und Prozesskosten – prompt leisten würde oder überhaupt zu leisten bereit wäre. Da wäre durchaus mit der Notwendigkeit neuerlichen Prozessierens mit nicht unbedingt sicherem Ausgang zu rechnen gewesen.

Schließlich, ein kurzer, anderer Blick zum Komplex des Eigentums. Einmal angenommen, Lunkewitz hätte sich, aus welchen Gründen auch immer, entschlossen oder entschließen müssen, die komplette Aufbau-Verlagsgruppe zu veräußern – unter den Folgen der durch sein eigentümerisches Harsardkonzept eingetretenen Umstände hätte er wohl kaum einen Käufer finden können. Und schon gar nicht zu einem Preis, der die Schulden inkludiert hätte, für die Lunkewitz sich offenbar verbürgt hat und nun bislang vergeblich vom Finanzministerium zu verlangen scheint.

Was war, könnte man fragen, da für ihn kapitalmäßig solches Eigentum eigentlich noch wert? Könnte er vielleicht deswegen auf sein überraschendes Konkurskonzept gekommen sein? Wer weiß. Auf jeden Fall befindet er sich wohl in einer Eigentümersituation, dass man eigentlich Mitleid mit ihm haben sollte und Verständnis dafür, dass er einen radikalen Ausweg sucht.

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Hat er deswegen das Kulturkonkurspfund in die Waage geworfen, um die öffentliche Meinung gegen das Bundesfinanzministerium zu mobilisieren? War er deshalb bereit, den real existierenden Aufbau Verlag aufs Spiel zu setzen?

Dann hätte er, wahrscheinlich ohne sich über die Spielregeln der Buchbranche und Kulturindustrie im klaren gewesen zu sein, einen Strategiefehler gemacht. Dazu eine dritte Fundamentalie.

Jeder, der Verlage kennt, weiß, wie heikel die Balance sein kann zwischen den angestellten Profis und Eigentümern, die nicht vom Bau sind. Nicht selten machen Besitzer, oft auch auf unfaire Weise, das Verlagsteam für Fehlentwicklungen und Schieflagen verantwortlich, die zu einem großen Teil auf eigenes Problemverhalten, auch gegen Einwände und vehementen Widerspruch der Mitarbeiter, rückführbar sind; dabei wird Verlags- Vertriebsleitern etc – manchmal mit Recht, manchmal zu Unrecht – sehr gern ein fehlender unternehmerischer Sachverstand vorgeworfen. Andererseits herrschen in Verlagen zumindest unterschwellig fast immer Ressentiments gegen Eigentümer, die branchenintern und kulturintern oft durchaus ventiliert werden: Man wirft ihnen nur zu gern vor, nichts vom wirklichen (komplizierten) Verlagsgeschäft zu verstehen und notwendige Maßnahmen zu behindern oder sie (etwa aus Renditegründen) in Unkenntnis dessen, worauf es eigentlich ankommt, in eine falsche Richtung zu drängen – manchmal mit Recht, manchmal zu Unrecht. Wie Eigentümer neigen auch Verlagsangestellte dazu, Mist, der auf dem eigenen Mist gewachsen ist, auf einen anderen Misthaufen zu verschieben. Oder sich Verdienste, die durch Anschübe und das Engagement anderer zustande gekommen sind, an die eigene Brust zu heften. Da wird die kulturell-öffentliche Zuordnung von Leistungen oder auch Nicht-Leistungen rasch ein Problem – schon gar, wenn Konflikte eskalieren und öffentlich werden. Darum sei vorab gesagt: Die Geschäftsführer des Aufbau-Verlags und ihr Team haben ganz gewiss gute und gar vorzügliche Arbeit geleistet, das gilt jedoch, wie Insider und Branchenkenner mich versichern, nicht minder für die hausinterne Arbeit von Lunkewitz, und das sollte nun nicht aus- und gegeneinander dividiert werden.

Aber: Wenn es zu einem offenen Konflikt kommt zwischen Eigentümer und Verlag, stehen die Branche und die Kulturmedien fast immer auf Seiten des Verlagsteams und seiner Autoren. Das ist nun einmal so. Das hätte Lunkewitz wissen müssen – damit, dass er den real existierenden Aufbau Verlag in seinem Spiel aufs Spiel setzte und dessen Mitarbeiter gegen sich aufbrachte, konnte er nur, musste er den öffentlichen Kampf verlieren – auch die öffentliche Akklamation in seiner Auseinandersetzung mit Treuhand und Finanzministerium.
Damit ist er zu weit gegangen, damit hat er sich außerhalb des akzeptierten Spielfelds begeben und sich sozusagen selbst die rote Karte gegeben.

Der real existierende Aufbau Verlag aber sollte sich diese Art Exkommunizierung von sich aus nicht noch triumphalisch überhöhen. Seine Mitarbeiter sind noch immer irgendwie auch auf ihren Ex-Eigentümer und -Verleger angewiesen; denn ihm gehören, über den in seinem persönlichen Besitz befindlichen Aufbau II die Namensrechte des Verlages und die wichtigen Alt-Autorenrechte. Ihm bleiben also noch gewisse Eigentümerrechte. Oder? Man kann dem Insolvenzverwalter Joachim Voigt-Salus nur die allerbesten Wünsche mitgeben, dass er Wege zu einer Verständigung zwischen den Kontrahenten und ihren widersprüchlichen Interessen findet – und eine für beide Seiten erträgliche Lösung der anstehenden Probleme.

Was aber die medialen Hick-Hackeraden betrifft, so sei geraten: Man sollte vielleicht gar nicht versuchen, sie im einzelnen zu verstehen. Da geht, wenn sie so weitergehen wie bisher, vieles durcheinander, da mischen sich Ebenen und Dinge, die letztlich wohl gar nicht zusammen gehören. Es sind einfach spannende Geschichten eines PR-„Kulturkampfs“, wie Leser sie immer mit Spannung verfolgen, auch wenn sie nicht schlau aus ihnen werden. Vielleicht macht sie ja gerade das auch so spannend.

Gerhard Beckmann freut sich über Antworten an GHA-Beckmann@t-online.de

(Die vorige Kolumne finden Sie hier [mehr…]. Weitere Beiträge der Kolumne „Beckmann kommentiert“ im Archiv unter dem Stichwort: „beckkomm“.)

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