Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen: Danke Danke Danke und nie mehr böse über FOCUS schreiben

Vor Kurzem hatte der Kolumnist unter der Überschrift „Klagen Klagen Klagen und später an den Leser denken?“ darüber geschrieben, dass der Münchner FOCUS-Verleger Helmut Markwort gegen die Saarbrücker Zeitung wegen eines dort abgedruckten Interviews mit Roger Willemsen geklagt hatte. Dies natürlich von allen 118 dafür in Frage kommenden deutschen Landgerichten ausgerechnet vor dem bekannt verbotsfreudigen Landgericht Hamburg. Dies, obwohl die Saarbrücker Zeitung vermutlich eher in Saarbrücken als in Hamburg gekauft wird. Denn seit Lafontaine weiß man ja, dass Saarländer sehr heimatverbunden und selten in anderen Regionen Deutschlands anzutreffen sind, und wenn doch, bringen sie sich für ihre Tagesausflüge vermutlich die Heimatzeitung meist schon mit

In der möglicherweise also vereinzelt auch in Hamburg gekauften und daher dort auch von Juristen, die keine Vorstandsmitglieder sind, mit gewissen Erfolgsaussichten zu verklagenden Zeitung war im Willemsen-Interview der Wahrheit zuwider berichtet worden, dass FOCUS ein von dessen Chefredakteur Markwort geführtes Interview mit dem Schriftsteller Ernst Jünger veröffentlicht habe, obwohl es schon zwei Jahre zuvor in der „Bunten“ erschienen sei. Die Saarbrücker Zeitung hatte sich nach Ansicht des Gerichts von Willemsens Aussagen nicht hinreichend distanziert und diese auch nicht eigenständig nachgeprüft und haftete deshalb mit für dessen Inhalt.

In vielen Medien, auch bei BuchMarkt, war daraufhin kritisiert worden, dass durch das erstinstanzliche, der Klage stattgebende Urteil des Landgerichts Hamburg die Haftung der Presse bei Interviews verschärft worden sei. Aus diesem Grund wurde gerätselt, warum wohl Burdas „oberster Journalist“ durch die rechtlichen Schritte dafür gesorgt habe, dass die Standards für die Zulässigkeit von Interviews weiter verschärft werden, obwohl ja auch und gerade Burda-Publikationen keine Interview-freien Zonen sind.

Nun erhielten BuchMarkt und der Kolumnist eine freundliche Mail des Ressortleiters Kommunikation und Pressesprechers der FOCUS Magazin Verlag GmbH, Herrn Uwe Barfknecht und mit dieser mitgeliefert die FOCUS-PRESSEINFORMATION „Oberlandesgericht Hamburg: Saarbrücker Zeitung unterliegt FOCUS-Herausgeber Helmut Markwort“. Nicht zu Unrecht vermutet der Pressesprecher, dass „diese Fakten sicher Ihre Leser interessieren“ dürften.

Wir fühlen uns nun so geehrt über dieses persönliche Anschreiben und den Beleg für das bislang noch ungesicherte Faktum, dass man bei Burda regelmäßig BuchMarkt liest, dass wir künftig nicht nur noch lieber bei unseren Flugreisen die Gratis-FOCUS-Ausgabe von der freundlichen Lufthansa-Stewardess entgegennehmen und mindestens die Harald Schmidt-Kolumne lesen werden, sondern gerne auch aus dem Presseinformationsschreiben zitieren: Demnach hat das OLG entschieden, dass die Saarbrücker Zeitung sich unwahre Behauptung eines Ex-TV-Moderators zueigen gemacht hat und demzufolge meint Burda, es handle sich dabei um kein Grundsatzurteil, sondern um gängige Rechtssprechung.

Das kann so sein, und das interessiert unsere Leser ganz sicher. Ebenso interessant aber ist vielleicht, dass Burda das Urteil in seinem Informationsschreiben auch gleich kommentieren lässt, und zwar von niemand Geringerem als seinem obersten Juristen und Vorstandsmitglied Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Schweizer. Bekanntlich ist Burda eines der wenigen Unternehmen, bei dem Rechtsangelegenheiten so hohe Priorität genießen, dass ein Jurist in den Vorstand aufgerückt ist. Da bietet es sich natürlich an, dass der hauseigene Burda-Chefjurist das Burda-Urteil neutral und sachlich wie folgt kommentiert:

Die am erstinstanzlichen Urteil geäußerte Kritik sei „absurd“ gewesen, die „lautstarken Kritiker hatten ausnahmslos – oberflächlich oder böswillig“ – Fakten „negiert“, „falsch berichtet und unangemessen kommentiert“. Es könne deshalb unverändert weiterhin gute und kritische Interviews geben. Nichts habe sich geändert. Im entschiedenen Fall habe sich die Zeitung nur unprofessionell mit dem Interviewten identifiziert und solidarisiert. Die Kritiker müssten ihre Artikel richtig stellen. Er verwies auf Ziffer 3 des Pressekodex.

Der Kolumnist hat den Kodex gerade nicht zur Hand, sondern zu Hause unterm Kopfkissen, stellt aber gerne seine diesbezügliche Kolumne hiermit richtig und distanziert sich von dieser, deren Inhalten und ein wenig auch von sich selbst. Jedenfalls wird er versuchen, nie mehr oberflächlich oder böswillig zu berichten oder gar unangemessen zu kommentieren.

Wenn wir aber schon beim Richtigstellen sind, soll auch noch berichtet werden, was FOCUS ebenfalls mitteilte, nämlich dass das Urteil des OLG Hamburg die Sache in zweiter und letzter Instanz und damit endgültig entschieden habe. Die Saarbrücker Zeitung hingegen kündigte sogleich an, gegen das Urteil und die dort ausgeschlossene Revision eine Nichtzulassungs-Beschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Endgültig und letzte Instanz klingt anders, aber der Kolumnist ist ja auch noch kein Vorstand für Recht.

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