Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen: Der Baader Meinhof Komplex und die Gerichte

Die Bedeutung eines auf wahren Begebenheiten beruhenden Kinofilms zeigt sich mittlerweile nicht mehr nur in den Zuschauerzahlen an der Kinokasse. Ein weiteres Indiz ist vielleicht auch die Frage, wie viele Rechtsstreitigkeiten ein Film nach sich zieht, weil Protagonisten vielleicht meinen, dass der Film die zukünftige Wahrnehmung der historischen Abläufe beeinflusst. Nach diesem Maßstab handelt es sich bei der Verfilmung von Stefan Austs RAF-Klassiker „Baader Meinhof Komplex“ um einen bedeutsamen Film.

Nicht nur haben Millionen Zuschauer den Film gesehen, sondern es mussten und müssen sich zahlreiche Juristen und Gerichte mit dem Film beschäftigen. Bis dato wurden mindestens drei gerichtlich anhängige Streitigkeiten einer größeren Öffentlichkeit bekannt.

Wer weiß, wie viele es noch geworden wären, wenn sich nicht sechs juristische Mitarbeiter der Filmproduktionsgesellschaft Constantin zweieinhalb Jahre lang vor dem Kinostart um die Minimierung der Persönlichkeitrechts-Risiken bemüht hätten, wie der Constantin-Chefjustitiar Gero Worstbrock kürzlich mitteilte.

In den bekannt gewordenen gerichtlichen Auseinandersetzungen zeigt sich beispielhaft die ganze Palette von Fragestellungen rechtlicher Art, mit der sich Filmproduktionsgesellschaften, aber auch Buchverlage bei Schilderungen realer Geschehnisse beschäftigen müssen: Wie geht man mit korrekten, aber möglicherweise sehr privaten Details um, wie mit erfundenen Szenen oder Dialogen innerhalb einer ansonsten realen Schilderung und inwieweit müssen als realistisch geschilderte Fakten wahrheitsgetreu auch genau so wie beschrieben passiert sein?

Im ersten Fall (Problem private Details) klagte eine Tochter der verstorbenen Terroristin Ulrike Meinhof gegen eine Filmszene, die entsprechend den wahren Ereignissen zeigt, dass Ulrike Meinhof vor Jahrzehnten bereit war, ihre Kinder in ein Palästinenser-Lager zu geben, während sie weiter als Terroristin aktiv war. Die Tochter wollte diesen inhaltlich zutreffenden, aber privaten Teil der Meinhof- und damit auch ihrer Biographie nicht vor einem Millionenpublikum ausgebreitet sehen.

Von ihr angerufenes Landgericht und Oberlandesgericht München im Verfügungsverfahren und im Hauptsacheverfahren Land- und Kammergericht Berlin stützten die Auffassung des Constantin-Justitiars Worstbrock, wonach man auch diese privaten Verwicklungen innerhalb der Familie Meinhof darstellen darf, um die Person Meinhof und ihre Entwicklung filmisch charakterisieren zu können.

Es überwiegt hier wohl auch nach Ansicht der Gerichte die Kunstfreiheit bzw. das Interesse der Öffentlichkeit gegenüber der Ausprägung des Persönlichkeitsrechts „Wahrung der Privatsphäre“.

Ein weiterer Fall (Problem erfundene Szenen) ist der ebenfalls erfolglose Versuch der ehemaligen Terroristin Brigitte Mohnhaupt, eine frei erfundene Dialog-Passage aus dem „Komplex“ verbieten zu lassen. Laut SPEGEL ist sie mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Produktionsfirma Constantin Film und den Hoffmann-und-Campe-Verlag gescheitert, die Streichung eines Dialogs im Film (und dem Buch zum Film) „Der Baader-Meinhof-Komplex“ durchzusetzen. Dort lautet ein erfundener Wortwechsel wie folgt. (Angeblich Frau Mohnhaupt:) „Fast fünf Jahre Knast.“ (Daraufhin angeblich RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock:) „Ist ’ne lange Zeit.“ (Dann wieder angeblich Brigitte Mohnhaupt:) „So lange habe ich mit keinem Mann ge…“ (Streichung durch den Kolumnisten).

Sogar das bekannt klägerfreundliche Hamburger Landgericht, das mit dem Verbotsantrag befasst war, schloss sich offenbar der Meinung des Constantin-Justitiars an, wonach seit den Gerichtsverfahren zum Contergan-Fall Filmproduzenten (und damit wohl auch Buchverlage) Fakten und Fiktion mischen dürfen, um eine Geschichte in eine dramaturgische Form zu bringen. Jedenfalls wies es den Antrag ab.

Schließlich (Problem Abweichung der filmischen Schilderung von der Realität) wurden die Bemühungen der überlebenden Ehefrau des von Terroristen bei einem gescheiterten Entführungsversuch in seiner Wohnung getöteten Bankiers Ponto bekannt, eine Filmschilderung gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Witwe monierte, dass diese Szene nicht der Realität entspräche.

Laut sueddeutsche.de habe sich Frau Ponto nicht, wie im Film gezeigt (und in Austs Buch beschrieben), während des in der Wohnung stattfindenden, tödlich endenden Entführungsversuchs ohne Blickkontakt zum Geschehen auf der Terrasse aufgehalten. Tatsächlich sei sie in einem Nebenzimmer gewesen. Deshalb habe sie auch miterleben müssen, wie ihr getroffener Mann aus dem Nachbarraum zu ihr kam und vor ihr zusammenbrach.

Mittlerweile wurde vor dem Landgericht Köln zu diesem Thema verhandelt. Das Gericht hat den Beteiligten Presseberichten zufolge einen Einigungsvorschlag unterbreitet, den ein über den Fall berichtender FAS-Journalist für nichts weniger als eine „Sensation“ hält, der aber auf Juristen eher unspektakulär wirkt und den Umkehrschluss nahe legt, dass ein Verbot der Passage wohl nicht in Betracht kommt:
Ein Hinweis im Vorspann des Films könne das Publikum darüber informieren, so das Gericht, dass nicht alle Szenen des Films Anspruch auf historische Authentizität erheben. Der Einigungsvorschlag des Gerichts würde laut einem Gerichtsprecher auch nur für zukünftige TV-Ausstrahlungen oder eine DVD-Fassung gelten. Im neuen Jahr soll der Prozess fortgesetzt werden und die Parteien sich über den Vorschlag äußern.

Eigentlich könnte Constantin mit dem Vorschlag sehr zufrieden sein, aber vielleicht meint man dort, dass selbst ein derartiger Hinweis unnötig ist, weil Zuschauer eines auf realen Geschehnissen basierenden Films ohnehin bereits die Vorstellung haben, dass nicht alles Gezeigte vollständig genau so passiert sein muss.

Alles in allem sind die geschilderten Verfahren aus Sicht von Medienunternehmen sehr erfreulich und bestätigen eine gewisse Trendwende des Jahres 2008 hin zu ausgewogeneren Beurteilungen der Gerichte in Persönlichkeitsrechtsverfahren.

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