Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen: Duzen? – Der Dieter darf das

Beleidigung wird definiert als Kundgabe von Nichtachtung bzw. Missachtung. Ein typischer Beispielfall einer Beleidigung ist, wenn man jemanden ohne dessen Zustimmung duzt. Anzeigen wegen unerlaubten Duzens im Alltagsleben sind eher selten, regelmäßig fühlen sich aber Polizisten nach derart vertrauter Ansprache in ihrer Achtung beeinträchtigt und stellen Strafanzeige wegen Beleidigung.

So geschehen 2005, als der bekannte Bestsellerautor, Sänger und Nebenerwerbsjuror Dieter Bohlen in der Hamburger City seinen BMW Z8 auf dem Gehweg geparkt und daraufhin mit einem vorbeischlendernden Polizisten näher ins Gespräch gekommen war. Weitere Vorhaltungen, Bohlen habe sich zur Unterstützung seiner Argumentation noch mehrfach in den Schritt gefasst und dem Beamten manch weitere unschöne Dinge mitgeteilt, konnten im weiteren Verlauf nicht durch Zeugenaussagen bestätigt werden.

Durch Zeugen bestätigt wurde jedoch der Vorwurf des Duzens. Daraufhin war für die Staatsanwaltschaft der Fall klar: Sie beantragte beim Amtsgericht Hamburg einen Strafbefehl gegen den Künstler. Der Amtsrichter weigerte sich aber, den Strafbefehl auszustellen und begründete das damit, dass bekannt sei, dass Dieter Bohlen jeden duzt und das bei ihm eben nicht die Kundgabe von Missachtung sondern sein normaler Umgangston sei.

Die Staatsanwälte beschwerten sich daraufhin beim Landgericht. Doch auch da kennt man offensichtlich Bohlens Umgangsformen. Denn die Große Strafkammer entschied: Dieter Bohlen darf Beamte duzen.

Da „das Duzen zu seinen normalen Umgangsformen“ gehöre und er „augenscheinlich ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten an den Tag“ lege, könne die vertrauliche Anrede eines Polizisten im Fall Bohlen nur als „Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt zu werten“ sein, hieß es Presseberichten zufolge in der Begründung für die Nichteröffnung des Beleidigungsverfahrens.

Rainer Dresen, 40, arbeitet als Rechtsanwalt und Verlagsjustitiar in München auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts. Mail: Dresen-Kolumne@freenet.de

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