Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen: Es gibt sie noch, die gute alte Skandalbiographie

Als Verlagsjurist glaubte man sich nach den Vorabdrucken zu Heiner Lauterbachs Biographie „Nichts ausgelassen“ in die guten alten Zeiten zurückversetzt, in denen das einzige Problem bei Skandalbiographien sogenannter Prominenter war, ob dort die Namen der wechselnden Teilnehmer der ausführlich geschilderten Sex-Alkohol- und Drogenexzesse auch korrekt geschrieben waren, damit sich diese nicht über ausbleibende PR beschwerten.

Seit Bohlen II schien das alles anders zu sein, da sich hier wie auf Kommando die meisten im Buch vorkommenden Zeitgenossen durch Einstweilige Verfügungen für die ungefragte namentliche Nennung revanchierten.

Nun nimmt anscheinend der Droemer Verlag die gute alte Tradition der Vor-Bohlen-Zeiten wieder auf und lässt den Schauspieler Heiner Lauterbach („Männer“) in aller Ausführlichkeit berichten, mit wem er wann welche unerhörten, eventuell unanständigen oder im Idealfall sogar verbotenen Dinge gemacht hat, die man ihm immer schon zugetraut hat, von denen man aber so genau nie wissen wollte.

Vermutlich, so die spontane und einzige Erklärung des juristisch interessierten Lesers, konnten Lauterbach und sein Verlag im Vorfeld der Veröffentlichung wohl die Zusicherung aller Betroffenen einholen, so dass deshalb das Werk hoffentlich ungestört durch unerwünschte rechtliche Exzesse erscheinen kann.

Man geriet allerdings schon etwas ins Grübeln, ob diese Hoffnung von Dauer sein werde, als sich selbst Lauterbachs Ehefrau erstaunt über die offensichtlich weder vor Eheschließung noch vor Drucklegung vollständig berichteten, nun einem größeren Publikum bekannt werdenden Abenteuer ihres Heiners zeigte.

Die Skepsis nahm noch zu, als man dann in der Presse lesen konnte, dass Schauspielkollege Heinz Hoenig auf die Frage, was er davon halte, dass Lauterbach im Buch von Sex- und Suff-Eskapaden schreibt, an denen auch „mein Freund Heinz Hoenig“ teilgenommen haben soll“ wenig freundschaftlich antwortet, sondern lediglich „mit Nachdruck auf seine Anwältin“ verweist.

Diese wiederum, Anwälte sind gründlich aber eben doch Anwälte, kündigt an, das Buch erst mal zu lesen, dann aber zu prüfen, „ob wir auch juristisch gegen den Buchverlag vorgehen werden“.

Man kann Herrn Lauterbach nur raten, die Zeit, während Hoenigs Anwältin sich durch die Biographie arbeitet, zu nutzen, um die alte Freundschaft bei einem Glas Mineralwasser wieder aufleben zu lassen, so dass Hoenig auf rechtliche Schritte verzichtet.

Rainer Dresen, 40, arbeitet als Rechtsanwalt und Verlagsjustitiar in München auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts. Mail: Dresen-Kolumne@freenet.de

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