Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen: Grass hat gewonnen. Wie geht es weiter?

Das Berliner Landgericht hat aufgrund eines Antrages von Grass erwartungsgemäß der FAZ durch Einstweilige Verfügung untersagt, zwei alte Grass-Briefe an den 1994 verstorbenen Minister Schiller zu veröffentlichen [mehr…].

Darin hatte Grass den SPD-Politiker und früheren Wirtschaftsminister Karl Schiller Ende der 60er Jahre aufgefordert, seine NS-Vergangenheit offenzulegen. Grass verlangte laut ntv.de vom Politiker in seinem ersten Brief aus dem Jahr 1969, er solle sich offen zu seinem Irrtum bekennen, da dies für Schiller eine Erleichterung sei und für die Öffentlichkeit so etwas wie die Wohltat eines reinigenden Gewitters darstellte, wenn er über seine SA- und NSDAP-Mitgliedschaft informieren würde. In seinem zweiten Brief aus dem Jahr 1970 warf Grass Schiller erneut vor, dass sich dieser nicht zu seiner Vergangenheit bekannt habe.

Die FAZ hatte nicht nur die vorstehenden Auszüge, jedoch in direkter Rede, sondern auch darüberhinausgehende Passagen aus den Briefen abgedruckt, was ihr nun untersagt ist. Welche Bedeutung hat die gerichtliche Entscheidung nun und wie könnte es rechtlich weitergehen?

Die FAZ hatte die Briefe vor Wochen bereits veröffentlicht und sicher kein übersteigertes Interesse, dies irgendwann einmal je wieder zu tun. Vor allem deshalb, da die Briefe zumindest ihrem allgemeinen Inhalt nach nunmehr dank der Prozess-Begeleitberichterstattung allen interessierten Kreisen bekannter sind, als die FAZ-Berichterstattung alleine dies je hätte erreichen können. Die FAZ hat sich gleichwohl den entsprechenden Unterlassungsaufforderungen der Grass-Anwälte wohl vor allem deshalb widersetzt, da sie sich für künftige Fälle nicht binden wollte.

Sie wird also wohl Rechtsmittel einlegen, zumal die Entscheidung des Berliner Gerichts wahrlich nicht überraschend ist, genießt doch die dortige Pressekammer bundesweit den Ruf, im Zweifel die Wahrung individueller Rechte vor die Presse- und Meinungsfreiheit zu stellen. Diesem Ruf wurde sie auch vorliegend wieder gerecht, indem sie ausführte, dass die Briefe von Grass ohne Einwilligung des Autors nicht veröffentlicht werden durften. Nach Ansicht des Gerichts bestehe kein Informationsinteresse der Öffentlichkeit dergestalt, dass die Texte in weiten Teilen abgedruckt werden dürfen. Auch die Diskussion um Grass‘ Mitgliedschaft bei der Waffen-SS rechtfertige kein dringendes Bedürfnis an der wörtlichen Wiedergabe großer Teile der Briefe, entschied die Kammer.

Dieser Meinung kann man sein. Man kann aber wie die FAZ mit guten Gründen entgegengesetzter Auffassung sein und darauf hinweisen, dass gerade jemand wie Grass es hinnehmen muss, im Lichte der überraschenden Grass’schen Selbst-Enthüllung eingehender als vielleicht andere Briefeschreiber mit Aussagen zitiert zu werden, in denen er Dritten Ratschläge erteilte, wie diese offensiv und ehrlich mit ihrer NS-Vergangenheit umgehen sollten.

Die FAZ wird sicherlich gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen, daraufhin wird es eine mündliche Verhandlung geben. Über den Widerspruch wird aber dieselbe Kammer des Landgerichts Berlin entscheiden, so dass hier eine für die FAZ positive Rechtsmittelentscheidung nicht zu erwarten ist, zumal ja kaum neue Beweise oder auch nur Argumente vorgebracht werden können. Es geht vorliegend um Wertungsfragen, und hier hat sich das Landgericht erst einmal festgelegt.

Gegen jene zu erwartende bestätigende Entscheidung kann dann Rechtsmittel zum nächsthöheren Gericht, dem Kammergericht Berlin, eingelegt werden. Dort werden schon ab und zu Entscheidungen des Landgerichts aufgehoben, es ist aber eher die Ausnahme.

Wünschenswert für die FAZ dürfte deshalb sein, in dieser Frage Berlin möglichst bald zu verlassen. Das aber geht nur über ein Revisionsverfahren, das nicht gegen Einstweilige Verfügungen angestrengt werden kann, da es sich um ein Eilverfahren handelt. Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist deshalb nur denkbar, wenn die FAZ das Verfahren aus dem Verfügungsverfahren in das sog. Hauptsacheverfahren überleitet, auch dann müsste aber vorliegend das Landgericht Berlin über die von ihm ja bereits entschiedene Frage erneut befinden, diese Entscheidung vom Kammergericht überprüft werden und von dort die Revision wegen Bedeutung der Sache zugelassen werden.

Bis zu einer endgültigen juristischen Klärung bleibt noch viel Zeit für Grass, sich Gedanken zu Goethe zu machen. Einen ersten Vorgeschmack darauf gibt die jüngste Aussage von Grass über den FAZ-Mitherausgeber, seinen vormaligen Interviewpartner Schirrmacher. Grass erinnerte bei einer Lesung am Abend, als sein Prozesserfolg bekannt wurde, daran, dass der ehemals einflussreiche Goethe-Kritiker Menzel heute längst vergessen sei. Wörtlich sagte Grass laut „Netzeitung“: „Wer kennt heute noch Menzel? Wird man später noch wissen, wer Schirrmacher war?“

Goethe ist auch sonst ein schönes Beispiel. Bekanntlich war er Jurist und arbeitete kurzzeitig als Anwalt. Als er aber bei seinen ersten geführten Prozessen zu forsch vorging, erhielt er dafür eine Rüge und verlor dauerhaft die Lust am Prozessieren .

Rainer Dresen arbeitet als Rechtsanwalt und Verlagsjustitiar in München auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts. Mail: Dresen-Kolumne@freenet.de

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert