Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen: Havemann – ein Musterfall des Umgangs mit den rechtlichen Risiken einer Buchveröffentlichung

Florian Havemann ist ein vorausschauender Mensch. Schon in der mittlerweile nicht mehr erhältlichen ursprünglichen Druckfassung seines Romans „Havemann“ war zumindest eine Seite, die Seite 256, vollständig geschwärzt. Im dazugehörigen Kapitel „Die vorsorglich geschwärzte Seite“ schrieb der Autor noch ein wenig idealistisch: „Kriege ich wegen Havemann Ärger, dann veröffentliche ich das Buch eben mal schnell im Internet, dann ist es wenigstens so in der Welt – was soll ich mir meine Wahrheit per Gerichtsbeschluss und einstweiliger Verfügung zensieren, mir Stellen meiner Wahrheit schwärzen lassen, wo es doch nur meine Wahrheit ist und nicht die derjenigen, die sich über sie ärgern. … Wir spielen hier nicht auf privat- und persönlichkeitsrechtlicher Basis und erfinden uns nicht feige noch einmal die Zensur, die wir in diesem Staate immer abschaffen wollten. …. Ich muss doch bitten, meine Herren, meine Damen, entehren Sie sich nicht so, sich so leicht in Ihrer Ehre verletzt zu fühlen. Ehre wem Ehre gebührt, und mir gebührt sie doch nicht, jedenfalls nicht so sehr, als dass man sich auf Ehrenhändel mit mir einlasse. Ich bin nicht satisfaktionsfähig. … Ich bleibe bei meiner Wahrheit, und alle Welt wird es wissen, dass meine Gegner nur gute Rechtsanwälte haben und das Geld, sie zu bezahlen. … Ich bin der geborene Loser, ich verliere gern.“

Der Idealismus könnte mittlerweile etwas beeinträchtigt sein, denn zahlreiche Protagonisten des Buchs wandten sich trotz des Autors mahnender und relativierender Worte an den Verlag und machten Unterlassungsansprüche geltend. Über dazu gehörige Namen und Argumente erfuhr man wenig, der Verlag, offensichtlich gut beraten, behandelte dies alles vertraulich. Man las in Zeitungen zwar mitunter von diversen Abmahnungen und Beschwerden gegen die Biografie, Genaues aber kennt auch hier nur der Verlag. Einstweilige Verfügungen immerhin, die moderne Geißel des Verlagswesens, konnten verhindert werden. Denn Suhrkamp, wieder ein geschickter Zug, hatte die umstrittene, publizistisch wichtige aber juristisch wohl z.T. schwer haltbare Biografie von Florian Havemann bereits im Dezember 2007 zurückgezogen; dieser Umstand allerdings sollte dem Verlag später noch vorgeworfen werden.

Bis die bereinigte Fassung voraussichtlich im April 2008 in Buchform erscheint, veröffentlichte Suhrkamp vor kurzem schon mal eine überarbeitete Onlinefassung, die der Anbieter www.ciando.de vertreibt. Eine erhältliche kurze Leseprobe gibt leider keinen Einblick, wie mit den erforderlichen Schwärzungen umgegangen wurde. Somit kann ohne Online-Erwerb des vollständigen Werks von 1100 Seiten nicht überprüft werden, ob und wie die Ankündigungen des Autors nach den ersten Unterlassungsaufforderungen umgesetzt wurden. Danach plante Havemann, im Netz den geschwärzten Passagen die überarbeiteten und juristisch geprüften Neufassungen gegenüberzustellen, damit Transparenz und Zusammenhang der Erzählung gewahrt blieben. Man kann davon ausgehen, dass der Verlag auch hier vorsichtig agierte, denn im Fall „Esra“ wurde auch die geweißelte Fassung letztlich komplett verboten, weil die Diskussionen über die verbotenen Stellen sich so verselbständigt hatten, dass auch die Verbotsfassung noch als persönlichkeitsrechtsverletzend angesehen wurde.

Eine sehr gute Idee war auch die Vorabveröffentlichung des Buchs in geänderter Fassung im Internet. Klagefreudige Leser müssen diese zur Kenntnis nehmen und verlieren nach ein paar Wochen der Online-Erhältlichkeit ihre Klagebefugnis gegen die identische Druckfassung im so gefährlichen Einstweiligen Verfügungsverfahren getreu dem Motto „Wer immer noch Einwände hegt, möge sie gegen die Online-Fassung äußern und nicht erst, wenn auch die gedruckte Ausgabe vorliegt.“ Pionier auf diesem Wege der juristischen Vorwärtsverteidigung war übrigens der Heyne Verlag, der zusammen mit seinem externen Anwalt als erster auf die Idee kam, Streitigkeiten im Vorfeld einer Buchveröffentlichung (Rio Reiser-Biographie) auf die Weise erfolgreich zu vermeiden: http://www.buchmarkt.de/archiv/index.php?mod=news&q=rio+reiser&seite=&page=20755

Offenbar ahnen viele Kulturinteressierte nicht, wie riskant das Bücherverlegen mittlerweile geworden ist. So musste sich Suhrkamp-Manager Thomas Sparr kürzlich im Rahmen der Diskussionsreihe „Wie frei sind Kunst und Literatur heute“ der Stiftung Brandenburger Tor fast dafür rechtfertigen, dass der Verlag das Buch, gegen das anders als gegen „Esra“ kein einziges Gerichtsurteil vorliege, „so früh“ vom Markt genommen habe. Völlig zu Recht verwies Sparr auf die gerade seit der „Esra“-Schmerzensgeld-Entscheidung kaum mehr kalkulierbaren finanziellen Risiken für Verlage, die im Anschluss an bekanntlich von Betroffenen kinderleicht zu erwirkende (und schon für Verlage sehr kostspielige) Unterlassungsverfügungen nun auch noch mit Geldentschädigungsklagen zu rechnen haben.

Rainer Dresen arbeitet als Rechtsanwalt und Verlagsjustitiar in München auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts. Mail: Dresen-Kolumne@freenet.de

Zur vorigen Kolumne: [mehr…]

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert