Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen: Klagen Klagen Klagen und später an den Leser denken?

„Focus“-Verleger Helmut Markworts Verlag Burda hat so viele Presserechtsstreitigkeiten zu führen, dass er schon vor Jahren eine der renommiertesten Anwaltskanzleien als ausgelagerte Rechtsabteilung in seinem Verlagsgebäude angesiedelt hat. Es kommt auch ganz selten vor, dass man dann, wenn als Münchner Buchverlagsanwalt zu einer Buchverbotsverhandlung vor die Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg geladen wird, dort nicht einen der Burda-Anwälte trifft, der in Hamburg, wo man mit den Verboten schneller als anderswo bei der Hand ist, Münchner oder Offenburger Verlagserzeugnisse gegen Angriffe empfindsamer Zeitgenossen zu vertreten hat.

Vor diesem Hintergrund las man eine Meldung mit Erstaunen, wonach Markwort gegen die Saarbrücker Zeitung wegen eines dort abgedruckten Interviews mit Roger Willemsen in Hamburg geklagt hatte. Vom Autor und Publizist war in der Zeitung zu lesen, dass das Nachrichtenmagazin „Focus“ ein von dessen Chefredakteur Helmut Markwort geführtes Interview mit dem Schriftsteller Ernst Jünger veröffentlicht habe, obwohl es schon zwei Jahre zuvor in der „Bunten“ erschienen sei.

Diese Behauptung war aus hier nicht interessierenden Gründen nachweislich unzutreffend, weshalb Markwort gegen die Saarbrücker Zeitung auf Unterlassung klagte, obwohl die Zeitung dies ja nicht selbst behauptet sondern lediglich die Meinung Willemsens wiedergegeben hatte.

Am Landgericht Hamburg fand sich im Vorsitzenden der dortigen Pressekammer wie üblich ein Richter, der Verbotsklagen eher stattgibt als sie abzuweisen. Die Kammer urteilte, dass Medien für die Wahrheit von Interviewäußerungen Dritter voll und ganz haften – als hätten sie selbst die Behauptung des Interviewten selbst recherchiert und aufgestellt und nicht bloß wiedergegeben.

Angesichts der Schwere des Vorwurfes an Helmut Markworts Adresse, so das Gericht, hätte man es in diesem konkreten Einzelfall der Saarbrücker Zeitung durchaus zumuten können, der Sache vor Abdruck des Interviews auf den Grund zu gehen, etwa durch eine konkrete Anfrage bei Herrn Markwort selbst.

Sollte das Urteil Bestand haben, wäre das eine deutliche Verschärfung der so genannten Verbreiterhaftung bei Interviews. Journalisten – und natürlich auch „Focus“-Redakteure – müssten auf Interviews in der bisherigen Form entweder verzichten oder zukünftig noch viel mehr Zeit als bisher auf Überprüfung der Antworten ihrer Gesprächspartner verwenden.

Warum Helmut Markwort seinen eigenen Redakteuren das Leben durch diese Klage noch schwerer machte, als es Journalisten dieser Tage ohnehin rechtlich gesehen haben, bleibt ungeklärt.

Der Vorgang wird von heise-online http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27999/1.html
aufs Trefflichste persifliert: In einem fingierten Interview mit der Überschrift

„Sicherheitshalber distanziert sich der Heise-Verlag vom Inhalt dieses Interviews. Hilfsweise wird bestritten, dass es überhaupt stattgefunden hat. Vermutlich ist es frei erfunden“ wird ein Richter gefragt: „Eine letzte Frage: Wie ist das eigentlich mit erfundenen Interviews?“

Richter: So was zu verbreiten wäre eine erhebliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts und wäre daher rechtswidrig.

Heise: Es sei denn, ich distanziere mich davon oder mache es als Satire kenntlich?

Richter: Dazu würde ich Ihnen dringend raten. Zu Satire weniger, wir verstehen nämlich keinen Spaß.

Heise: In diesem Fall distanziere ich mich von diesem Interview und bestreite, es jemals geführt zu haben.

Richter: Das bestreite ich ebenfalls. Ich bezweifle allerdings, dass Ihre Distanzierung unseren Kriterien genügt.

Heise: Danke, dass Sie nicht mit uns gesprochen haben.

Richter: Gerne, jederzeit wieder nicht!

Rainer Dresen arbeitet als Rechtsanwalt und Verlagsjustitiar in München auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts. Mail: Dresen-Kolumne@freenet.de

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