Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen kommentiert „Suhrkamp und seine aufdringlichen Verehrer“

Laut Suhrkamp-Minderheitserwerber Claus Grossner in der Netzeitung gibt es mindestens einen, der von den mit chaotisch noch dezent umschriebenen und die Öffentlichkeit zunehmend verwundernden Geschehnissen um Suhrkamp angetan sein soll. Bundespräsident Horst Köhler höchstpersönlich soll sich mit den Worten „Das finde ich toll!“ zu „Congratulations“ hinreißen haben lassen, als Grossner ihm kürzlich vom teilweisen Erwerb des Suhrkamp Verlages durch ihn und Herrn Barlach berichtete.

Es ist nicht überliefert, was Herr Köhler, so er sich denn tatsächlich so geäußert hat, von dem sich dem Erwerb anschließenden Medienspektakel hält, das die Öffentlichkeit seit einigen Wochen und zunehmend ungläubig verfolgt. Der zusehends eskalierende Streit im Anschluss an die Bekanntgabe der Minderheitsbeteiligung ist in der deutschen Verlagsgeschichte beispiellos. Er wird mit Argumenten und mit Formulierungen öffentlich geführt, die man so vielleicht bei der unfreundlichen Übernahme eines börsennotierten US-Unternehmens erwartet hätte, nicht jedoch in Zusammenhang mit dem Erwerb eines Minderheitsanteils an einem der führenden Verlage dieses Landes.

So unterstellen die Erwerber in einer erstaunlichen Medienoffensive, dass die Gesellschafterrechte bisher nicht zureichend wahrgenommen worden sind. Die Pflichten einer GmbH-Geschäftsführung seien in relevanten Teilen nicht präzise erfüllt worden. Nicht alle Berichte seien den Gesellschaftern ordnungsgemäß übermittelt worden, satzungsgemäß vorgesehene Sitzungen seien nicht einberufen worden. Frau Unseld-Berkéwicz führe den Verlag, als ob er ihr Alleineigentum wäre und verletze dadurch Loyalität und Treupflicht den Minderheitsgesellschaftern gegenüber.

Die Verlagsleitung reagierte auf Äußerungen Grossners, wonach Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwicz mit Verlagsvermögen fragwürdig umgegangen sein soll, dadurch, dass sie ankündigte, Strafanzeige zu erstatten. Grossner hingegen legte Wert auf die Feststellung, er habe nur davon gesprochen, dass es eine „Vermischung von privaten und Firmeninteressen des wunderbaren Suhrkamp-Verlages“ gegeben haben soll.

Dieser „wunderbare Verlag“ wiederum ist der Auffassung, die Veräußerung erfordere laut Gesellschaftsvertrag die Zustimmung der Familienstiftung, diese jedoch werde nicht erteilt. Die Erwerber verweisen darauf, nicht die Anteile selbst seien veräußert worden, sondern nur die jene Anteile besitzende Medienholding Winterthur AG. Diese Transaktion aber unterliege Schweizer Recht und sei auch nicht zustimmungspflichtig. Der Kauf der Anteile sei überdies bereits notariell vollzogen. Suhrkamp könne die neuen Gesellschafter deshalb keineswegs ignorieren, meint Arnulf Conradi, immerhin ein intimer Kenner der Suhrkamp-Situation aus einstmaliger Verbundenheit mit Siegfried Unseld und jetziger Berater der Erwerber. Bei Suhrkamps juristischem Berater und Schöpfer der Stiftungskonstruktion Lübbert ruft diese Auffassung laut NZZ nur spöttisches Lachen hervor. Man werde die Volkart Holding, welche ein doppelköpfiges Gebilde sei, nicht als Schweizer AG verklagen, sondern nach deutschem Recht als Gesellschafterin des Suhrkamp-Verlages.

Also stünde eigentlich eine mit entsprechendem Mediengetöse verbundene Gerichtsverhandlung an. Zu einer Gerichtsverhandlung werde es aber nach Äußerungen der Erwerber deshalb nicht kommen, da alle Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern einem außergerichtlichen Schiedsverfahren unterworfen sein sollen.

Wie dem auch sei, bis dahin streitet man sich auch ohne Schiedsrichter und täglich neu um den Verlag in einer Art und Weise, die wohl Stoff für Dutzende wechselseitige einstweilige Verfügungen und zahlreichen Anwälten ein Auskommen bis zum Ruhestand böte, wenn man die rechtlichen Regeln des Äußerungsrechts anwenden wollte. Vorausgesetzt natürlich, dass es überhaupt gelänge, Schritt zu halten mit den gegenseitigen Beschuldigungen. So wird mit Aussagen gearbeitet wie „Die Verlegerin hat sich krank gemeldet“ vs. „Grossner lügt“, es gibt lesenwerte Indiskretionen (so erfährt die Öffentlichkeit den Inhalt einer Investoren-SMS an den Verlag mit dem eher Suhrkamp-unüblichen Inhalt „möchte im tv etwas reklame machen. we need 2nd bestseller“) und Suhrkamp teilt der Öffentlichkeit in klaren Worten mit, was sie von den Herren Neugesellschaftern hält, nämlich laut NZZ Claus Grossner für einen Renommisten und Hans Barlach für nicht gesellschaftsfähig.

Immerhin nicht justiziabel ist, welcher kuriosen und eher Suhrkamp-untypischen Sprachschöpfungen sich die Investoren bei der Bekundung ihrer Bewunderung für das Erwerbsobjekt bedienen. Sie halten Suhrkamp für die „wohl bedeutendste Brain-Ikone der deutschen Verlagslandschaft“, man habe dort „soliden Real Estate“ entdeckt und neben der „großen Zahl Buch- und Verwertungsrechte weltberühmter Autoren“ werden dort noch „zahlreiche Hidden Assets“ vermutet.

Bis Suhrkamp wieder zur Ruhe kommt, dürften wohl noch viele Worte gewechselt werden und es wird noch etwas dauern, bis man sich vielleicht wieder eines Mottos des Hausautors Hesse erinnert. „Kommen Sie“, liest man etwa in Demian, „wir wollen jetzt ein wenig Philosophie üben, das heißt den Mund halten, auf dem Bauche liegen und denken.“

Rainer Dresen arbeitet als Rechtsanwalt und Verlagsjustitiar in München auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts. Mail: Dresen-Kolumne@freenet.de

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