Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen: Vom skurrilen Streit um die Marke „Fußball WM 2006“ bzw. „WM 2006“

Die Juristen des Weltfußballverbands FIFA wollten nichts dem Zufall überlassen. So dachten sie lange vor Beginn des Großereignisses darüber nach, welche Produkte wohl mit ihrer schönen Veranstaltung in Zusammenhang stehen könnten und beantragten beim Deutschen Patent- und Markenamt in München und beim sog. Harmonisierungsamt der EU im spanischen Alicante für zahlreiche Gegenstände und Dienstleistungen des täglichen Lebens Markenschutz. Auf diese Weise, so dachten sie, könnten sie hinfort allen Unternehmen, die ohne (kostenpflichtige) Zustimmung der FIFA diese Produkte mit der Bezeichnung „Fußball WM 2006“ bzw. „WM 2006“ anbieten, den Verkauf verbieten.

So kam es, dass neben zahlreichen anderen auch für folgende so unterschiedliche, nicht immer sofort auf den ersten Blick mit der Fußball WM in direktem Zusammenhang stehende Produkte und Dienstleistungen Markenschutz beantragt wurde:

Babynahrung, Ballone und Luftschiffe, Bankautomaten, Bierkrüge, Bootstransporte, Bücher, Bücherregale, Damenhygieneprodukte, Düngemittel, Fotos, Fußbälle, Fußballtore, Geruchsverbesserer für Fahrzeuge, Kerzen, Kleiderbügel, Kühlschränke, Luftsäcke, Magazine, Manschettenknöpfe, Müllbeseitigungsdienste, Postkarten, Regenschirme, Schlafsäcke, Schmiermittel, Staubsauger, Tageszeitungen, Taschenlampen, Tiernahrung, Toilettenpapier, Trinkwasserbrunnen, Uhren, Uniformverleih, Torf, Windmesser und Zahnseide.

Wie das SZ-Magazin in seiner jüngste Ausgabe berichtet, hatte sich das Deutsche Patent- und Markenamt ursprünglich geweigert, für die genannten und zahlreiche andere Produkte jene Marken einzutragen, da sie nicht eintragungsfähig sondern freihaltebedürftig seien. Daraufhin habe nach Informationen der SZ der FIFA-Anwalt gegenüber dem Markenamt damit gedroht, er werde „an höchster Stelle sowohl im Justizministerium als auch im Innenministerium“ unterstützt. Daraufhin soll trotz ursprünglicher Bedenken für die beantragten Produkte Markenschutz eingetragen und der Nachweis der FIFA-Einflussnahme vorerst aus den offiziellen Akten getilgt worden sein.

Mit der Markeneintragung nicht einverstanden waren jedoch Unternehmen wie Ferrero. Sie beantragten Markenlöschung und trugen als Begründung dafür vor, dass die Marken „Fußball WM 2006“ bzw. „WM 2006“ im Gegensatz zu den unstreitig geschützten, jedoch weniger eingängigen Marken „FIFA Fußball WM“ bzw. „FIFA WM 2006“ lediglich beschreibend und daher nicht unterscheidungskräftig und deshalb für die Allgemeinheit freihaltebedürftig seien. Als weiteres Argument äußerten sie den angesichts der in der Tat oftmals verblüffenden Produktauswahl den Verdacht, dass zahlreiche Marken nur deshalb angemeldet worden seien, um Dritten die Benutzung zu untersagen; eine eigene Benutzung durch die FIFA oder deren Lizenznehmer sei hingegen nie beabsichtigt gewesen.

Das Markenamt folgte trotz ursprünglicher Eintragung daraufhin der Argumentation der Antragsteller und löschte den Markenschutz für sämtliche von der FIFA beantragten Produkte und Dienstleistungen.

Die FIFA ging in die nächste Instanz und beantragte beim Bundespatentgericht, die Löschungsentscheidung des Markenamts wieder aufzuheben und die Eintragungsfähigkeit festzustellen. Beim Bundespatentgericht versuchte man sich an einem nahezu salomonischen Urteil und unterschied die Produkte und Dienstleistungen, für die Markenschutz beantragt worden war, danach, ob es sich um welche handle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung und Vermarktung der WM stünden oder nicht. Fehle der direkte Zusammenhang zur WM, sei die Marke rechtsbeständig, liege der Zusammenhang zur WM vor, sei die Marke für alle potentiellen Benutzer frei zuhalten und eine Eintragung nicht möglich.

Ein solcher direkter Zusammenhang zur WM wurde erkannt für folgende der oben auszugsweise erwähnten Produkte und Dienstleistungen: Bankautomaten, Bierkrüge, Boottransporte, Bücher, Fußbälle, Fußballtore, Magazine, Manschettenknöpfe, Postkarten, Uhren, Uniformverleih, Tageszeitungen, Windmesser.

Der direkte Zusammenhang zur WM wurde verneint für folgende der oben erwähnten Produkte und Dienstleitungen: Babynahrung, Ballone und Luftschiffe, Bücherregale, Damenhygieneprodukte, Düngemittel, Fotos, Geruchsverbesserer für Fahrzeuge, Kerzen, Kleiderbügel, Kühlschränke, Luftsäcke, Müllbeseitigungsdienste, Regenschirme, Schlafsäcke, Schmiermittel, Staubsauger, Taschenlampen, Tiernahrung, Toilettenpapier, Torf, Trinkwasserbrunnen, Zahnseide.

Die Gründe für diese Differenzierung sind nicht sofort einsichtig: Ohne Fußbälle oder Fußballtore oder gar Bierkrüge wäre die Veranstaltung der WM in der Tat kaum denkbar. Warum aber besteht zwischen Büchern und WM ein direkter Zusammenhang, nicht aber zwischen Bücherregalen und WM? Warum ist eine WM ohne Uniformverleih nicht denkbar und auch nicht ohne Boottransporte, wer aber trägt beim Fußball noch Manschettenknöpfe und warum wird Wind erwartet aber kein Regen?

Diese Fragen bedurften selbstverständlich weiterer Klärung, weshalb gegen die vom Bundespatentgericht vorgenommene Unterscheidung beide Parteien Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt haben. Die FIFA will so erreichen, dass alle Produkte eintragungsfähig sind, Ferrero begehrt die gegenteilige Feststellung. Ursprünglich hatte der BGH seine Entscheidung für – Herbst 2006 angekündigt. Da dann die WM aber längst wieder vorbei ist, würde der Aufschub der FIFA Tür und Tor öffnen, bis dahin weiter gegen Unternehmen vorzugehen, welche die vermeintlich geschützten Begriffe verwenden und einen Rechtsstreit mit der FIFA scheuen. Nach entsprechenden Protesten ist jetzt das Urteil doch schon für April 2006 angekündigt.

Als wäre die Rechtslage nicht schon kompliziert und für alle nicht-lizenzierten Interessenten abschreckend genug, hat mittlerweile das Harmonisierungsamt der EU im spanischen Alicante für alle dort angemeldeten Gegenstände und Dienstleistungen Markenschutz gewährt. Hiergegen kann Ferrero beim Amt selbst Rechtsmittel einlegen. Dagegen wiederum steht der Instanzenweg zur Beschwerdekammer des Amts offen sowie der Weg zum Europäischen Gericht bzw. Europäischen Gerichtshof.

Angesichts des zunehmend erbittert geführten und kaum mehr zu durchschauenden Streits um die Bezeichnungen „Fußball WM 2006“ bzw. „WM 2006“ bleibt noch die Frage, wann die WM-Experten unter den Juristen sich einer mitunter als ebenso wichtig betrachteten Thematik widmen: Nämlich der Frage, ob das WM Maskottchen „Goleo“ nicht doch noch mit juristischen Schritten verhindert oder vielleicht wenigstens nach Kalifornien verbannt werden kann. „Goleo“ nämlich gilt nach Meinung vieler Beobachter als eher misslungen. Laut Harald Schmidt sehe er ein bisschen so aus, „als habe die Mutter während der Schwangerschaft geraucht“ und verstörend in den Augen vieler Beobachter sei, dass die Kreatur keine Hose trage, insbesondere wenn sie mit zumeist korrekt bekleideten Fußballern wie Pelé oder Franz Beckenbauer oder gar mit Heidi Klum posiere.

Rainer Dresen, 40, arbeitet als Rechtsanwalt und Verlagsjustitiar in München auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts. Mail: Dresen-Kolumne@freenet.de

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