Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen: Warum die Tochter von Ulrike Meinhof unter Umständen „Terroristentochter“ genannt werden darf

Es ist wirklich beeindruckend, wem Promi-Friseur Udo Walz schon alles in die Haare fassen durfte. Laut zdf.de stehen auf seiner Kundenliste neben vielen anderen Julia Roberts, Wolfgang Joop, Gerhard Schröder, Claudia Schiffer und auch Angela Merkel. Sie alle ließen sie sich schon von Walz die Haare stylen, wenn auch – im Falle des Altkanzlers steht dies bekanntlich definitv gerichtlich fest – nicht immer farblich verändern.

Ein Haarschnitt, bei dem nach Ansicht aller Experten Färbemittel verwendet worden sein dürfte und der nach heutigem Geschmack eher brav wirkt, beschäftigte kürzlich, obwohl er schon viele Jahrzehnte zurück liegt, nicht nur die Klatschreporter, sondern die FAZ, diverse Medienanwälte und letztlich sogar den Bundesgerichtshof.

Der Beginn der ganzen Geschichte liegt Jahrzehnte zurück. Die Zeiten waren wild. Am Morgen des 14. Mai 1970 betraten mehrere junge Frauen und ein Mann das Institut für Soziale Fragen in Berlin. Wie verabredet befanden sich im Lesesaal Ulrike Meinhof und der bereits inhaftierte Andreas Baader, der von zwei Beamten begleitet wurde. Ein gemeinsames Buchprojekt für den Wagenbach-Verlag, das Meinhof und Baader angeblich ausarbeiten wollen, diente als Vorwand, um Baader aus der Haftanstalt, in der er einsaß, in das kaum gesicherte Institut zu schaffen.

Baader nutzte einen durch die Eindringlinge veranstalteten Tumult und sprang aus dem Fenster. Meinhof folgte ihm. Bei der gewaltsamen Befreiung kam ein Polizist in Lebensgefahr. Bereits am nächsten Tag hingen in Berlin Fahndungsplakate, die das Gesicht von Ulrike Meinhof zeigten und die Aufschrift trugen: „Mordversuch in Berlin. 10000 DM Belohnung.“ Dadurch wurde aus der damals schon bekannten „konkret“-Journalistin endgültig eine bundesweit bekannte und nun auch polizeilich gesuchte Person.

In dieser Zeit muss es sich begeben haben, dass der damals noch nicht so prominente Udo Walz mit Ulrike Meinhof in Kontakt kam und schließlich aus deren langen dunklen, bundesweit bekannten Haaren ein blonder Kurzhaarschnitt wurde.

Dieser Umstand half Frau Meinhof zwar ursprünglich unerkannt durch eine Polizeikontrolle, bei der sie aber dann doch die Nerven und sodann ihren gefälschten Ausweis mit dem frischen neuen Haarschnitt auf dem Passfoto verlor. Danach war die schöne Tarnung dahin, denn der blonde Kurzhaarschnitt fand sich schnell auf bundesweit aktualisierten Fahnungsfotos mit Meinhofs Namen.

Dieses interessante Detail der deutschen Nachkriegsgeschichte verdanken die Terrorismusforscher nach deren eigenen Angaben einem Friseurbesuch der Meinhof-Tochter. Wie sie selbst in einem noch heute im Internet abrufbaren Zeitungsbeitrag von vor ein paar Jahren berichtete, habe ihr Udo Walz diese Geschichte bei einem Besuch in dessen Salon erzählt.

Auf diesen Friseur-Artikel der Tochter nahm ein nachfolgender Bericht Bezug, der im Internet-Angebot der FAZ veröffentlicht wurde. Der Beitrag äußerte sich wenig schmeichelhaft über die Meinhof-Tochter, indem er ausführte: „Als fanatische, verbitterte Verschwörungstheoretikerin erschien sie, die die »Achtundsechziger« abgrundtief hasste und sie, wie die »Welt« einmal schrieb, »auch mit sonderbaren Methoden« bekämpfte. Statt Respekt brachte man ihr allenfalls Mitleid entgegen, der … Terroristentochter, die als Siebenjährige in ein jordanisches Palästinensercamp verfrachtet werden sollte, bevor sie der heutige »Spiegel« Chefredakteur S. A. aus den Händen der RAF befreite.“

Die Meinhof-Tochter klagte dagegen und trug vor, dass sie sich durch den Begriff der „Terroristentochter“ diffamiert fühlte. In erster Instanz verlor sie, das Berufungsgericht verbot der FAZ allerdings, den Begriff im Kontext mit der Klägerin zu verwenden.

Nun hat der Bundesgerichtshof klar gestellt, dass die gewählte Formulierung im konkreten Zusammenhang nicht rechtswidrig war. Eine Diffamierung der Klägerin stehe nicht im Vordergrund, da der von der FAZ veröffentlichte Beitrag an Veröffentlichungen und Vorwürfe der Klägerin gegen Dritte anknüpfe und diese in Bezug zu ihrer eigenen Lebensgeschichte setze. Zwar sei der FAZ-Beitrag scharf und polemisch formuliert und beschreibe nicht umfassend die Persönlichkeit der Klägerin. Dabei sei aber zu berücksichtigen, dass die Klägerin ihre Abstammung nicht geheim gehalten habe und der streitgegenständliche Beitrag von öffentlichem Interesse sei, da er »zur Meinungsbildung bei der Bewertung von Fragen beitragen sollte, die die Klägerin selbst in die Öffentlichkeit getragen hat und bei deren Beurteilung auch der persönliche Lebenshintergrund der Verfasserin von Bedeutung war«.

Das Urteil ist auch Buchverlage erfreulich, hatte doch die als nicht gerade konfliktscheu bekannte Tochter, die auch kürzlich gegen eine Jellinek-Theaterinszenierung zum Thema Meinhof vorging, vor ein paar Monaten in zwei Instanzen gegen den den Siedler Verlag – erfolglos – auf Unterlassung der Joschka Fischer Biografie „Idealisten an der Macht“ von Paul Berman geklagt. Die Klägerin hatte u.a. beanstandet, dass im Berman-Buch von ihr als „Meinhof-Tochter“ die Rede war, sie aber gerichtlich bestätigt nicht „Terroristen-Tochter“ genannt werden dürfe.

Auch vor der nunmehrigen BGH-Entscheidung wiesen die Münchner Richter den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung ab und wiesen drauf hin, dass der Begriff „Meinhof-Tochter“ nicht das selbe bedeute wie „Terroristen-Tochter“ und dass sich die Klägerin selbst in der Öffentlichkeit sehr aktiv mit ihrer Biographie als Tochter beschäftige.

Denn zeitgleich mit ihrem Vorgehen gegen Siedler erschien in der EVA ihr Titel „So macht Kommunismus Spass“, der im Untertitel den Bezug zur Mutter herstellt: „Ulrike Meinhof, Klaus Rainer Röhl und die Akte Konkret“.

Rainer Dresen arbeitet als Rechtsanwalt und Verlagsjustitiar in München auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts. Mail: Dresen-Kolumne@freenet.de

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