Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen: Wer nicht neben der blauen Bischöfin sitzt, hat auch keine Ansehensminderung zu befürchten

Diese Erkenntnis verdanken wir dem Landgericht Hamburg. Veranlasst hat sie aber Joachim Steinhöfel, dem man sicher nicht Unrecht tut, wenn man ihn als einen einer der ungewöhnlichsten Anwälte Deutschlands bezeichnet. In den Neunziger Jahren konnte man ihm kaum entgehen. In Elektronikfachgeschäften waren lebensgroße Aufsteller von ihm zu sehen, durch die er eine „D-Info“ genannte Telefonbuch-CD der Firma Topware, als deren Anwalt, Cover-Model und Aufsichtsrat er fungierte, anpries.

Der eine oder andere erinnert sich vielleicht auch noch an seine Auftritte als sklaventreibender Chefredakteurs-Darsteller im trashigen RTL 2 TV-Magazin „Die Redaktion“. Bundesweite Bekanntschaft gewann er durch seine Rolle als nerviger Interviewer, der an den unmöglichsten Orten, so im Bordell oder bei einem Eishockeyspiel, dumme Fragen stellte und, immer in die Kamera grinsend, die seitdem zum bundesdeutschen Kulturgut gehörenden Sätze sagte „Ich bin doch nicht blöd“ oder „Gut, dass wir verglichen haben“. Für Media-Markt trat er nicht nur als Werbefigur, sondern auch als Abmahnanwalt auf und wurde wegen seines aggressiven Vorgehens, aber auch wegen seiner zahlreichen bis in höchsten Instanzen gewonnen Verfahren zum Schrecken der Konkurrenz.

In den letzten Jahren konzentrierte er sich wohl mehr auf seine Tätigkeit als Anwalt. Laut eigener Homepage hat seine Kanzlei seit 1989 die enorme Anzahl von ungefähr 10.000 Zivilverfahren geführt und 200 BGH-Entscheidungen erstritten. Kein Wunder, dass er sich, schon in jungen Jahren Porsche-Fahrer mit Wohnsitz an der feinen Elbchaussee und Kanzlei mit Blick auf die Außenalster, im STERN einmal mit dem Satz zitieren ließ „Ich verneige mich in Ehrfurcht vor meinem Werk“.

In letzter Zeit schien er sich immer mehr in der Rolle als politischer Kommentator zu finden. Sein Blogauftritt unter www.steinhoefel.de beschäftigt sich aktuell mit Themen wie dem Hinweis auf eine Fernsehsendung über das Thema “Sicherungsverwahrung: Was tun mit gefährlichen Straftätern?” Nach einem Besuch in Übersee fühlte er sich zu der Überschrift berufen: „Reisewarnung San Francisco – Amerikas Kalkutta“. Unter der Überschrift „Der kleine Chamberlain unterwegs nach Teheran“ berichtete er über einen eher unbekannten FDP-Politiker, ein anderes Mal verlangte er „Die Türkei muss die Nato verlassen“ oder riet “Von Libyern lernen“.

Einem am Randes des Politischen angesiedelten Blogeintrag von ihm wurde ungleich größere Aufmerksamkeit zuteil, denn dort war ein Satz zu lesen, der sich mit niemand Geringerem als dem Bundeskanzler a.D. Schröder beschäftigte und diesem nicht gefallen haben dürfte: „Aus zuverlässiger Quelle habe ich erfahren, dass der ‚Beifahrer‘ von Bischöfin Käßmann auf der sagenumwobenen Alkoholfahrt niemand geringerer gewesen sein soll, als Altkanzler Schröder.“ Es folgte, was folgen musste. Steinhöfel erhielt Post von Promi-Anwalt Nesselhauf, der seinerzeit als Kanzlerhaarverteidiger Rechtsgeschichte geschrieben hatte, indem er feststellen ließ, dass Herr Schröder seine Schläfen nicht färbe. Die Steinhöfel-Behauptung sei unwahr und zu unterlassen. Anwalt Steinhöfel, man hätte es fast geahnt, dachte gar nicht dran und fing sich eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg. Kein Wunder, hatte doch der Altkanzler höchstpersönlich zur Feder gegriffen und durch seine Unterschrift strafbewehrt an Eides Statt versichert: „Ich war nicht ‚Beifahrer‘ der Bischöfin Margot Käßmann in der Nacht vom 20. auf den 21. Februar 2010.“

Im Anschluss daran berichtete die „Hamburger Morgenpost am Sonntag“ über die causa mit der vielleicht von deren Praktikanten und/oder Juristen verfassten Schlagzeile „Käßmanns Suff-Fahrt – Saß Schröder neben der blauen Bischöfin? – Hamburger Anwalt outet Altkanzler – Der dementiert – nun kommt der Fall vor Gericht“. Die vielen Bindestriche halfen nichts, Schröder war not amused und verlangte den Abdruck einer Richtigstellung. Die Zeitung lehnte ab. Wieder musste das Landgericht Hamburg entscheiden.

Die Klage hat das Gericht, sicher zur Überraschung von Altkanzler und Altkanzleranwalt, die sonst in Hamburg alles gewinnen, was auf den Richtertisch kommt, abgewiesen. Zwar stehe mittlerweile fest, dass Bischöfin Käßmann am fraglichen Abend ohne Schröder auf Tour war. Gleichwohl fehle es an der für einen Berichtigungsanspruch erforderlichen fortgesetzten Rufbeeinträchtigung, die nur bei Fortbestehen einer Ansehensminderung von erheblichem Gewicht bejaht werden könne. So sei es für sich genommen nicht ansehensmindernd, neben der damaligen Bischöfin Käßmann im Auto gesessen zu haben. Insbesondere lege dies nicht nahe, dass Schröder und Frau Käßmann einen über eine schlichte Gefälligkeit hinausgehenden Umgang miteinander pflegten. Auch der Umstand, dass es sich um eine Fahrt gehandelt hat, bei der die Bischöfin unter Alkoholeinfluss stand, ändere nichts daran, dass eine Ansehensminderung für den Kläger vorliegend nicht erblickt werden kann. Denn in dem Artikel schwinge nicht mit, dass er in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Alkoholisierung stand, dafür ursächlich war oder auch nur positiv gewusst hat, dass die Bischöfin alkoholisiert gewesen ist. Gegen die Entscheidung kann Schröder binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils noch Rechtsmittel einlegen.

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert