Die Rechte-Kolumne Vertreter ohne Vertretungsmacht oder Wenn Anwälte nicht loslassen können

Daniel Lopes wurde im Jahr 2003 einem breiteren Publikum durch die RTL-Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ bekannt. Zwar wählten ihn die Zuschauer kurz vor Erreichen der Endrunde ab. Der bis dahin begründete Ruhm ermöglichte ihm aber spätere Auftritte in ähnlich bedeutsamen Unterhaltungssendungen wie „Promi-Boxen“ oder „Die Alm“. Zu verdanken hat er diese Erfolge, so vermutet seine Fanseite im Internet, wohl seinen Charakterstärken Ausdauer und Ehrgeiz.

Über ähnliche Eigenschaften verfügt zweifellos auch Dr. Dirk Dünnwald. Er ist Anwalt in der Kanzlei des bekannten Medienrechtlers Professors Prinz und studierte neben Rechtswissenschaften auch noch Moderne Literatur. Sein besonderes Interesse gilt laut der Kanzlei-Homepage Wirtschaftsunternehmen in Medienkrisen.

Dank einer Medienkrise um ein Werk der modernen Literatur fanden Daniel Lopes und Dr. Dünnwald schließlich zusammen: Lopes wurde in Dieter Bohlens Buch „Hinter den Kulissen“ ein eigenes Kapitel („Sexfotos auf dem Handy“) gewidmet, in dem sich der Autor kritisch mit dem Verhalten des Sängers gegenüber den weiblichen „Superstar“-Teilnehmerinnen auseinander setzte. Illustriert war die Ausarbeitung mit einem Foto, das den Künstler in typischem Bühnenoutfit zeigte. Gegen den Text hatte Lopes offenbar nichts einzuwenden, das Foto jedoch fand nicht sein Gefallen. Wenige Tage nach der Buchveröffentlichung erwirkte Lopes deshalb eine einstweilige Verfügung gegen Random House, wonach die Bildveröffentlichung künftig zu unterlassen sei. Adäquate anwaltliche Unterstützung erhielt der vermeintliche Superstar Lopes durch die Hamburger Kanzlei Prinz in Person des Mitarbeiters Dr. Dünnwald. Die Kanzlei Prinz ist mittlerweile europaweit bekannt durch die Vertretung wirklicher Superstars wie Caroline von Monaco, den Urenkel des letzten deutschen Kaisers, Ernst August von Hannover, das Supermodel Claudia Schiffer, den Fußballtrainer Christoph Daum, den Torwart-Titan Kahn oder den vermutlich reichsten Menschen der Welt, den Sultan von Brunei (Kahn allerdings ist seit kurzem nicht nur kein Titan mehr sondern hat auch den Anwalt gewechselt: er vertraut jetzt einem Prinz-Konkurrenten, der sich als Bohlen-Anwalt und Kanzlerhaarverteidiger einen Namen gemacht hat).

Nach Erlass der Verfügung gegen Random House bemerkte Lopes offensichtlich, dass er eigentlich nur gegen Dieter Bohlen selbst, nicht jedoch gegen Dritte vorgehen wollte. Deshalb wohl teilte er seinem betreuenden Anwalt Dr. Dünnwald schriftlich mit, dass er keinerlei weitere Schritte gegen das Bohlen-Buch mehr wünsche. Dr. Dünnwald aber hatte offensichtlich Gefallen am Mandanten Lopes gefunden und wollte die bis dato so erfolgreiche Arbeitsbeziehung nicht ohne weiteres beenden. Deshalb rief er bei Lopes an und versuchte, ihn zum Widerruf des Widerrufs der Anwaltsvollmacht zu bewegen. Nach Ansicht von Dr. Dünnwald gelang ihm das, jedenfalls erwirkte die Kanzlei Prinz im Anschluss an das Telefonat noch zahlreiche weitere Verfügungen gegen Zwischenbuchhändler und Sortimenter, u.a. gegen die Osiandersche Buchhandlung in Tübingen. Osiander legte gegen die Verfügung Rechtsmittel ein und beantragte, dass die ihrer Ansicht mandatslose Kanzlei Prinz nach dem schönen Rechtsgrundsatz „Haftung als Vertreter ohne Vertretungsmacht“ alle Kosten des Verfahrens zu tragen habe.

Das Landgericht Hamburg entschied zugunsten von Osiander und stellte fest, Dr. Dünnwald sei hinreichenden Beweis dafür schuldig geblieben, dass die widerrufene Vollmacht telefonisch neu begründet worden sei. Deshalb verurteilte das Gericht die Prinz-Mitstreiter, die das Pech hatten, auf dem Kanzlei-Briefkopf namentlich genannt zu sein, persönlich zur Zahlung.

Gegen diese aufsehenerregende, in der deutschen Anwaltslandschaft nahezu beispiellose Verurteilung als Vertreter ohne Vertretungsmacht legte die Kanzlei Prinz umgehend Rechtsmittel ein. Begründet wurde dies u.a. damit, dass der Manager von Herrn Lopes früher einmal Manager von Bohlens-Ex-Lebensgefährtin „Naddel“ war und diese an die Fernsehshow „Banzai“ vermittelte, in der sie ihre Oberweite wiegen ließ. Offensichtlich traute die Kanzlei diesen Argumenten aber nicht so recht und wollte nicht auch noch eine negative Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts riskieren. Prinz ließ schließlich die sofortige Beschwerde „allein aus prozessualen Gründen und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage“ zurücknehmen, wodurch die ungewöhnliche Entscheidung des Landgerichts zu Lasten der Hamburger Kanzlei rechtskräftig wurde.

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