Die Rechte-Kolumne Wie gut, dass wenigstens Mutti liest: Rainer Dresen über den Plagiatsvorwurf gegen Frank Schätzing

Dr. Thomas Orthmann ist ein viel beschäftigter Mann. Er ist u.a. Meeresbiologe, Wissenschaftsredakteur, Gutachter und Fachlektor für Wissenschafts- und Sachbuchverlage, er berät Medien und Redaktionen bei meereskundlichen Fragestellungen, er vermittelt Wissenschaftler und Ansprechpartner aus dem Bereich Meeresbiologie und Ozeanographie und ist Inhaber von „Annuntio“, einer Agentur für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation.

Daneben kümmert er sich auch noch um bedrohte Säugetiere, wie ein auf der www.ozeane.de-Homepage zu bewunderndes Bild des Wissenschaftlers mit modischer Sonnenbrille, zurückgekämmten, leicht blondierten Haaren und glücklich scheinender Robbe nahe legt.

Kein Wunder, dass Dr. Orthmann offensichtlich kaum die Zeit für belletristische Lektüre findet. Obwohl ihn der Romanstoff von Frank Schätzings Meeresbiologen-Thriller „Der Schwarm“ eigentlich schon von Berufs wegen hätte interessieren müssen, hat er den Bestseller lange ignoriert. Vielleicht hätte er den „Schwarm“ auch nie in die Hand genommen, wenn nicht Dr. Orthmanns Mutter, wie so viele Mütter, am besten wüsste, was gut für ihren Sohn ist. Weihnachten 2004 jedenfalls legte sie ihrem Sohn Schätzings Bestseller auf den Gabentisch.

Dr. Orthmann tat offensichtlich, was seine Mutter ihm empfahl und las. Anfangs mag sich Dr. Orthmann an den Beschreibungen des Autors vielleicht noch erfreut haben. Schon nach kurzem aber kam ihm Schätzings Ausflug in die Welt der Meeresbiologen über Gebühr vertraut vor, so zumindest die etwas pointierte Erinnerung an seine Leseerfahrung: „Anfangs habe ich gedacht, das könnte ich auch geschrieben haben. Dann dachte ich, so ähnlich habe ich es schon geschrieben bis mir klar wurde: Ich hatte es wortwörtlich so geschrieben.“

Dr. Orthmann meinte aus der Lektüre entnommen zu haben, dass seine eigenen redaktionellen Beiträge auf der Homepage mit dem Robben-Photo die „direkte Vorlage für den wissenschaftlichen Hintergrund“ von Schätzings Romanhelden Leon Anawak darstellten. Als Beleg dafür benennt er zahlreiche Beispiele, die belegen sollen, dass Schätzing wissenschaftliche Erkenntnisse, die Dr. Orthmann seinerseits teilweise nur referiert, ohne zu fragen übernommen habe.

Dr. Orthmann etwa schreibt im Internet: „Grindwale stranden immer wieder in den selben Buchten. Auf den Färöern treiben Fischer ganze Herden von ihnen zusammen und hauen wahllos mit Eisenstangen auf sie ein.“ Schätzing schreibt im Buch: „So wurden in den letzten knapp 300 Jahren von den Einwohnern der Färöer-Inseln über 250.000 Grindwale getötet. Alljährlich kommt es in den Buchten der Inseln zu blutigen Massakern, wenn die Färöer ganze Walherden mit Schiffen zusammentreiben und dann wahllos mit Eisenstangen auf schwangere Weibchen, Jungtiere und Männchen einschlagen.“

Dr. Orthmann nahm sich deshalb einen Anwalt, der Schätzing anschrieb und mitteilte, dass im „Schwarm“ verschiedene Plagiate festgestellt wurden und Schätzing sich deshalb sowohl schadensersatzpflichtig als auch strafbar gemacht habe.

Der Anwalt wollte Schätzing aber nicht nur mit seinen Rechtsausführungen beeindrucken. Er bot Schätzing praktischerweise auch gleich „eine außergerichtliche, vertrauliche Einigung“ an. Gegen Zahlung von 15.000 Euro könne man die Sache erledigen. In diesem Zusammenhang wies der als ehemaliger Moderator und freier Mitarbeiter bei diversen Radiosendern PR-technisch beschlagene Jurist noch darauf hin, „Herr Dr. Orthmann verfügt im übrigen als Inhaber der Agentur Annuntio und als langjähriger freier Journalist über sehr gute Pressekontakte und behält sich für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufs alle zivil- und strafrechtlichen Weiterungen vor.“

Offensichtlich befürchten die Betreiber der Seite www.ozeane.de, dass kritische Beobachter die vermeintlich geschickte Taktik des Anwalts von Dr. Orthmann, den Autor zum Einlenken zu bewegen, völlig falsch verstehen könnten. Jedenfalls findet sich auf der Seite unter der Überschrift „Vorwurf der Bereicherung und Erpressung“ ein längerer Rechtfertigungsversuch dafür, warum der geforderte Betrag lediglich als Ausgleich für Dr. Orthmanns Rechercheleistungen gedacht sei und dessen Höhe von 15.000 Euro für Schätzing angesichts des wirtschaftlichen Erfolgs von Buch und angekündigter Verfilmung eher „Strafzettel-Charakter“ habe.

Schätzings Anwälte waren weder von den Rechtsausführungen des jungen Kollegen noch von der in den Bereich des Möglichen gestellten Negativ-PR für ihren Mandanten übermäßig beeindruckt und konnten auch dem Strafzettel-Vorschlag nichts abgewinnen. Sie verwiesen auf das Urheberrechtsgesetz, das wissenschaftliche Lehren und Theorien zum frei benutzbaren Gemeingut zählt. Diese müssten im Interesse des wissenschaftlich-technischen Evolutionsprozesses freigehalten werden und unterlägen nicht dem Urheberrecht.

Kein Geheimnis machten die Urheber- und Verlagsexperten daraus, dass Schätzing tatsächlich einige auf der Website von Dr. Orthmann mitgeteilten, wissenschaftlichen Erkenntnisse als Anregung für die Schilderung tatsächlicher Vorgänge in seinem Roman benutzt und in die Handlung des Romans eingearbeitet hat. Darin, und für diese Rechtsauffassung sprechen in der Tat alle bisher zugänglichen Informationen, läge eine ohne Zustimmung Dr. Orthmanns zulässige freie Benutzung der von ihm gesammelten wissenschaftlichen Erkenntnisse.

Nach Erhalt der unerwartet abweisenden Anwaltspost machte Dr. Orthmann seine Ankündigung wahr und veröffentlichte über seine Agentur Annuntio unter dem etwas sperrigen Titel „Aufwandsscheue Recherche. Strafantrag gegen Besteller-Autor Frank Schätzing“ eine Pressemitteilung über seine Sicht der Dinge. Ihre gegenwärtig etwas pietätlos erscheinende Firmenbezeichnung leitet Annuntio laut ihrer Homepage übrigens aus dem Lateinischen her: „Annuntio vobis gaudium magnum“ sind demnach die Worte der offiziellen Verkündung eines neuen Papstes. Immerhin, so liest man in der etwas vorlauten Eigendarstellung der Agentur, „sind wir nicht der Vatikan, aber was wir zu verkünden haben und wie wir es verkünden, sollte zu Ihrer Freude sein.“

Gering war die Freude über Dr. Orthmanns Vorgehen sicher bei Schätzings Verlag. Zeitgleich veröffentlichte Kiepenheuer & Witsch eine eigene Presseerklärung, mit der er sich hinter seinen Autor stellt und alle Ansprüche zurückweist. Als Zeichen des Entgegenkommens wird immerhin angeboten, Herrn Dr. Orthmann bei künftigen Auflagen in die lange Liste der Danksagungen aufzunehmen.

Vor dem aufgezeigten Hintergrund wäre es sehr überraschend, wenn die mit dem Strafantrag befasste Kölner Staatsanwaltschaft bei ihren von Amts wegen nun aufzunehmenden Ermittlungen wegen Urheberrechtsverletzung zu einem anderen Ergebnis käme als der Verlag und seine Juristen. Auch die Staatsanwälte – sie sind üblicherweise alles andere als Urheberrechtsexperten und wohl wenig geneigt, sich im Schnellverfahren dazu fortzubilden – dürften erkennen, dass sie hier vor allem zu PR-Zwecken instrumentalisiert werden sollen. Alles andere als eine Einstellung des Verfahrens käme deshalb überraschend.

Käme es Herrn Dr. Orthmann nur auf Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen an, wäre ein zivilrechtliches Vorgehen auf Unterlassung und Schadensersatz vor einer spezialisierten Urheberkammer eines Landgerichts ohnehin viel geeigneter. Er scheut aber möglicherweise die angesichts des enormen Verkaufserfolgs des Buchs und der geringen rechtlichen Erfolgsaussichten seines Vorgehens nicht unerheblichen Prozess- und Anwaltskosten. Die Kosten des Strafverfahrens bezahlt im Falle des Misserfolgs hingegen die Staatskasse.

Rainer Dresen, 40, arbeitet als Rechtsanwalt und Verlagsjustitiar in München auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts. Mail: Dresen-Kolumne@freenet.de

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