Buchhandel 2. Expertentagung Kauf und Verkauf von Verlagen und Buchhandlungen: Thema Übernahme von Mitarbeitern löst Diskussion aus

Es war der Tag der dunklen Anzüge. Frauen gab es exakt drei auf der 2. Expertentagung Kauf und Verkauf von Buchhandlungen und Verlagen in der Akademie des deutschen Buchhandels München. Zwei von ihnen standen auf dem Podium. Nach ihren Einführungsvorträgen zu zentralen Aspekten [mehr…], berichtete RA Martin Franz aus der Kanzlei Lausen Rechtsanwälte über die rechtliche Bewertung eines Verkaufs.

Für alle gilt sein Hinweis, dass Verträge möglichst detailliert aufnehmen müssen, was der Kauf beinhaltet. „Vertragsverhältnisse sind nicht ohne Zustimmung oder gegen den Willen des Vertragspartners übertragbar“, so Franz. Kompliziert werde die juristische Bewertung für Verlage. Denn das Urheberrecht sieht ein Einspruchsrecht für Autoren vor. In der Umsetzung ein Problem für Verlage mit großem Autorenstamm. Die Diskussion zeigte, in der Praxis können aus logistischen Gründen nur die wenigen umsatzstarken Autoren angeschrieben werden.

Kein Wahlrecht haben dagegen Mitarbeiter, das heißt auch Mitarbeiter in den Buchhandlungen. Ihnen bleibt im Zweifelsfall nur die Kündigung. Das machte Dr. Stefan Seitz, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Schlütter Debatin & Bornheim, deutlich. „50 Prozent der arbeitsrechtlichen Lösungen hängen von der Kommunikation ab“, so Seitz. Wichtig sei, den Mitarbeitern eine Perspektive für neue Kooperationen und Zusammenschlüsse zu eröffnen. Gute Lösungen müsse sich überlegen, wer Firmen übernehme, die bereits einen Betriebsrat haben, wenn die eigene Firma keinen hat. Über die Vorschläge vor der Übernahme Kündigungen auszusprechen, kam es in der Diskussionen durchaus zu Kontroversen.

Wie Übernahmen nicht nur als ein juristisches Problem behandelt werden müssen, sondern diese dabei auch in geordneter Kommunikationskultur gestaltet werden können, zeigte Rainer Dreesen aus der Rechtsabteilung von Random House auf. „Es ist eine Frage des Feingefühls wie Verlage übernommen werden, wenn es schlecht läuft kann das viel Geld kosten“, so Dreesen. Sein Vortrag bestand aus einer beeindruckenden Checkliste, was bei einer gelungenen Übernahme zu berücksichtigen ist. Dabei wurde deutlich, dass sechs Monate für einen Kauf oder Verkauf, [mehr…], durchaus knapp bemessen sind. Wer kauft, sollte einen Vorbehalt in den Vertrag einbauen. Denn Verkäufer könnten nicht immer viele Zahlen herausgeben, ohne das die Belegschaft etwas merkt, dafür müsse der Käufer sensibel sein: „Verkäufe sind deshalb oft wenig vorbereitet.“

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