In Bezug auf entsprechende Pressemeldungen teilt der LangenMüller Verlag zum Urteil zu Thomas Middelhoffs Buch A115 – Der Sturz mit: „Es ist richtig, dass der Spiegel gegen Autor und Verlag bereits Anfang September einen Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung beim Landgericht Stuttgart eingereicht hat. Diesem Antrag wurde mit Urteil vom 20.11.2017 teilweise stattgegeben. Beanstandet wurden einige wenige Passagen in dem rund 320 Seiten umfassenden Buch, die ausschließlich den Spiegel betreffen. Der Verlag hat bereits darauf reagiert und den Text entsprechend überarbeitet. Die Auslieferung des beanstandeten Titels ist gestoppt und die überarbeitete und korrigierte zweite Auflage bereits lieferbar.
Der Verlag legt Wert darauf richtigzustellen, dass er beantragt hat, die ausgedruckten und aufgebundenen Bücher von der Unterlassungspflicht auszunehmen, nicht die ausgelieferten.“