Börsenverein Außerordentlichen Mitgliederversammlung BAG: Die Zeichen stehen auf Auflösung des Vereins

Der Vorstand des Vereins für Buchhändlerischen Abrechnungsverkehrs e.V. lädt zur außerordentlichen Mitgleiderversammlung. Dabei werden am 12. Oktober um 14 Uhr im Raum „Dimension“ in Halle 4.2 Themen auf dem Tisch liegen, die die Auflösung des Vereins bedeuten könnten. Das jedenfalls lässt sich dem Einladungsschreiben zur Versammlung entnehmen, das heute ins Haus geflattert ist.

Nachdem der BAG-Vereinsvorstand das Kölner Modell nicht unterzeichnet hat, ist die BAG GmbH automatisch in den Besitz der MVB übergagangen. Doch damit hat der Verein noch die Verantwortung über die BKG, die ihr noch zu hundert Prozent gehört und der Grundstücksgemeinschaft Technisches Buchhändlerhaus GbR.

Verbunden mit der Einladung steht erst einmal eine Satzungsänderung zur Diskussion, die nicht unrelevant ist: Bisher sieht die Satzung vor, dass eine 3/4-Mehrheit notwendig ist, um den Verein aufzulösen, getrennt abzustimmen nach verbreitenden und herstellenden Buchhandel, nch dem neuen Antrag soll bei gleichbleibend getrenntem Abstimmungsmodus nur noch die Hälfte der Stimmen ausreichen, um den Verein auflösen zu können, so der Antrag.

In einem weiteren Antrag zur Änderung der Satzung soll der Anteil der Mitglieder, die über die Auflösung des Vereins bestimmen können soll, reduziert werden. Bisher kann der Verein erst bei zehn Prozent Anwesenheit der Mitglieder aufgelöst werden, in einem neuen Antrag sollen schon fünf Prozent ausreichen.

Hat der Vorstand Angst, dass sich für die Zukunft ohnehin keiner mehr interessiert? Damit ist die Dimension der Denkrichtung aber klar: Die Möglichkeit den über 80 Jahre alten Verein aufzulösen, soll sichtbar vereinfacht und damit befördert werden.

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