Buchpreisbindung und Reduzierung der Mehrwertsteuer: Preisbindungstreuhänder nehmen Stellung Auswirkung auf den gebundenen Ladenpreis hängt von den Verlagen ab!

Hier die Mitteilung der Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels und Christian Russ zur verminderten Mehrwertsteuer:

„Der Presse war zu entnehmen, dass sich die große Koalition auf eine vorübergehende Reduzierung der Mehrwertsteuer geeinigt hat. Für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 soll der – für Bücher gültige – verminderte Mehrwertsteuersatz von 7% auf 5% gesenkt werden.

Hat dies Auswirkungen auf den gebundenen Ladenpreis?

Das hängt allein vom Verhalten des Verlages ab. Eine „automatische Herabsetzung“ des gebundenen Ladenpreises gibt es nicht. In § 5 Abs. 1 BuchprG ist vielmehr festgelegt, dass es sich beim gebundenen Ladenpreis um einen „Preis einschließlich Umsatzsteuer (Endpreis)“ handelt. Bleibt der Verlag untätig, so ändert sich am Ladenpreis also nichts. Der gebundene Ladenpreis muss weder für den Zeitraum nach dem 1. Juli 2020 noch für den Zeitraum nach dem 1. Januar 2021 geändert werden.

Es ist dem Verlag freilich unbenommen, die verringerte Steuer als Preisvorteil an die Kunden weiter zu geben. Entschließt sich ein Verlag zur Herabsetzung des gebundenen Ladenpreises, so ist dies in üblicher Weise dem Handel bekannt zu machen. Dies geschieht im Regelfall und unter Einhaltung der Vorlauffrist über das VlB. Soll der Preis zum 1. Januar 2021 wieder erhöht werden, bedarf es einer erneuten Preisfestsetzung und Bekanntgabe. Zu beachten ist auch, dass eine Reduzierung des gebundenen Ladenpreises nach der buchhändlerischen Verkehrsordnung ein Recht des Handels auf Remission bzw. Differenzgutschrift für die innerhalb der letzten 12 Monate bezogenen Exemplare auslöst.“

Kommentare (4)
  1. Es ist zu hoffen, dass die Verlage klug genug sind, diese Möglichkeiten nicht zu nutzen und gerade dem kleinen und mittleren Buchhandel die 2% mehr Marge zu gönnen. Schließlich waren wir es, die den Buchmarkt einigermaßen ungeschoren durch diese Krise manövriert haben. Und die Preise sind eh nach wie vor zu niedrig.

    • Ich denke, es waren wohl doch die Kunden, die den Buchhandel einigermaßen ungeschoren durch die Krise gebracht haben

      Merkwürdig, dass das immer wieder vergessen wird.

  2. Ich verstehe auch die Logik des Artikels nicht. Dort heist es: „Preis einschließlich Umsatzsteuer (Endpreis)“. Dass bedeutet für mich, dass eben diese nun gültige Umsatzsteuer nicht den Preis reduziert, sondern eben nur die von mir zu entrichtende Umsatzsteuer. Hier will sich der Buchhandel den Vorteil selbst einstreichen…..Pfui!

    • Pfui, vielleicht…
      Aber, lieber Michael, da sind Sie in die falsche Richtung gelaufen.
      Die Mechanismen, wer im Buchhandel wie viel vom Kuchen
      abbekommt, funktionieren anders. Da sind 2 % Peanuts.
      Die Ketten, Online Händler, „Großbuchhändler“ die auch noch einen Verlag im Hintergrund haben, diktieren den Herstellern ( Verlagen ) die Rabatte.
      In den letzten Jahren haben dagegen die mittleren und kleinen Buchhändler bis zu 50% ihres Rabattes verloren.
      Ich spreche aus Erfahrung der letzten 30 Jahre Fachbuchhandel. Also, Pfui?!

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