Schwerpunkt Autoren im Zwiespalt: Dem Verlag helfen oder nicht?

In diesen Tagen haben viele Autoren Post von ihren Verlagen bekommen – als Folge der  Rechtsstreitigkeiten um die Verlagsbeteiligung an den Verwertungserlösen der VG Wort, die dazu geführt hat, dass die Verlage nun Ausschüttungen der Jahre 2012 – 2014 an die VG Wort zurückzahlen müssen (was vor allem kleinere Verlage in Bedrängnis bringen kann). Die Verlage versuchen nun, ihre Rückzahlungen zu minimieren, indem sie die Autoren auffordern, auf die Rückzahlung der ihnen nach der neuen Rechtslage jetzt allein zustehenden Erlöse in Höhe der bisherigen Verlagsanteile zu verzichten.

Dazu hatte es schon einen Aufruf von Autoren eher kleinerer Verlage gegeben; bis Ende Februar jedenfalls haben die Autoren Zeit sich zu entscheiden, dazu mag auch keiner der von uns befragten Autoren und Agenturen einen Rat zu geben. Der Literaturagent Thomas Montasser etwa sagt: „Wir können einen generellen Ratschlag nicht geben. Es ist verständlich, dass die Verlage auf diese Einkommensquelle nicht verzichten wollen. Und es ist bedauerlich, dass sie sich nicht beizeiten um ein eigenes Leistungsschutzrecht gekümmert haben. Man kann aber durchaus verstehen, wenn Autoren sich gegen eine freiwillige Abtretung entscheiden. Viele stellen sich zum ersten Mal die Frage, ob ihr Verlag einen „kreativen Anteil“ an den Werken hat, der 30 bzw. 50 % der durch die VG Wort erhobenen Beträge rechtfertigt. Viele wollen sich auch ganz einfach nicht gegen ein gerichtliches Urteil stellen, sondern finden den „Solidarbeitrag“, den sie ohne Rechtsgrund bis einschließlich 2011 geleistet haben, nicht unbedeutend. Die Verlage sind in dieser Frage sehr mit sich selbst beschäftigt. Es wäre wünschenswert, wenn hier mehr Verständnis und mehr Behutsamkeit in beide Richtungen geübt würde.“

Zu den offenen Fragen hier auch ein Interview mit Rainer Dresen, der für uns das Thema mehrfach beleuchtet hat:

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Rainer Dresen in der Doppelrolle als Verlagsjustitiar und Autor

Zur Zeit verschicken viele deutsche Verlage Verzichts-Briefe wegen VG Wort-Zahlungen an Autoren. Haben Sie auch schon einen erhalten, schließlich sind Sie ja auch Autor.

Rainer Dresen: Ich habe nicht nur eine solche Bitte, sondern gleich zwei erhalten, denn ich habe nicht nur unterhaltende Bücher bei Random House, sondern auch Fachbücher bei Wolters Kluver veröffentlicht. Beide Verlage teilten mir letzte Woche mit, dass sie um meine Solidarität als Autor bitten und regten an, dass ich auf Nachausschüttungsansprüche verzichte.

Um wieviel Geld geht es da für Sie?

So genau weiß das im Voraus noch niemand, es dürften aber auf der Basis der früheren Ausschüttungen schon einige hundert Euro sein.

Und, werden Sie verzichten?

Zwei, ja sogar drei Herzen schlagen da in meiner Brust. Als Autor würde ich mich natürlich über zusätzliche Ausschüttungen freuen, zumal der Bundesgerichtshof ja in seinem „Vogel“-Urteil ausgesprochen hat, dass die bisherige Verteilungspraxis der VG Wort nicht korrekt war. Als Verlagsjustitiar aber weiß ich, dass sogar der damalige Kläger die jahrzehntelang in bestem Einvernehmen der Autoren- wie Verlagsvertreter in der VG Wort erfolgten Ausschüttungen nicht per se kritisiert, sondern nur deren bisherige gesetzliche Fundierung. Als Verlagsmitarbeiter schließlich, der ich wie alle meine Kolleginnen und Kollegen in den hoch komplexen Ablauf der Buchentstehung eingebunden bin, durch den erst aus Autorengedanken kopier- und ausleihbare Bücher entstehen, ist mir bewusst, wie gerechtfertigt es ist, dass Verlage auch weiterhin Kompensationen dafür erhalten, dass Bücher kopiert und ausgeliehen werden. Ich habe deshalb bereits unterschrieben.

Wenn die Sache so klar ist, weshalb müssen sich die Verlage dann in eine Bittstellerrolle begeben und ihre Autoren um einen Verzicht bitten?

Eine andere Möglichkeit besteht aufgrund der aktuellen rechtlichen Situation leider nicht. Die Politik hat zugesagt, die Gesetzeslage rasch wieder an die alte und bewährte Praxis der gemeinsamen Teilhabe an den Ausschüttungen anzupassen. Bis es soweit ist, wird wie üblich bei gesetzgeberischen Vorhaben noch geraume Zeit verstreichen. In der Übergangszeit musste die VG Wort die gesamten bereits an die Verlage überwiesenen Ausschüttungen der Jahre 2012 bis 2015 wieder zurückfordern. Die Rückzahlung der bereits erhaltenen Ausschüttungen wird für alle Verlage eine enorme wirtschaftliche Belastung bedeuten, für kleine und auch mittlere Häuser kann das existenzgefährdend sein. Immerhin geht es in der Summe um knapp hundert Millionen Euro, einen atemberaubenden Betrag für eine alles andere als prosperierende Branche.

Haben Sie denn schon Resonanz von Autoren?

Die Verzichtserklärungen sind bewusst so gehalten, dass die Verlage nicht erfahren, wer verzichtet und wer nicht. Gleichwohl haben sich zahlreiche Autorinnen und Autoren und auch Literaturagenten bei uns gemeldet. Viele wollten weitere Erläuterungen, um die nicht einfache Situation besser einschätzen zu können. Zu meiner ehrlichen Überraschung und auch Freude haben sich zahlreiche Autorinnen und Autoren in jenen Gesprächen bereit erklärt, aus Gründen der Solidarität mit Ihren Verlagen auf diese zusätzlichen Auszahlungsansprüche zu verzichten. Eine Autorin etwa wollte etwa wissen, was wir denn mit den VG Wort-Geldern machen würden, wenn sie denn verzichte. Als ich ihr sagte, dass uns das ermöglichen würde, weiter gute Bücher zu machen und unsere Rechnungen und Gehälter zu bezahlen, war sie sofort bereit, zu unterschreiben.

Gab es auch ablehnende Stimmen?

Die gab es natürlich auch, wofür wir natürlich Verständnis haben. Immerhin bitten wir unsere Autoren – wenn auch aus unserer Ansicht nach guten Gründen – darum, auf Geld zu verzichten. Wer stimmt denn da schon frohen Herzens zu? Mit einem kritischen Autor etwa habe ich mich sehr gut und über eine Stunde intensiv über alle Hintergründe ausgetauscht. Er hat dann einen Tag lang nachgedacht und mich am nächsten Tag informiert, dass er nicht unterschreiben will, weil er statt auf eine mühevolle Reparatur des bestehenden Systems auf grundlegende Reformen setzt.

Und was sagen Sie dem Autor dann?

Ich habe dafür durchaus Verständnis und darauf verwiesen, dass es nicht ohne Grund eine Task Force des Börsenvereins gibt, die klären soll, ob nicht vielleicht die gesetzliche Normierung eines eigenen Verlegerrecht die geeignete Form ist, die auch zukünftig unabdingbaren Beiträge der Verlage bei der Buchentstehung besser im öffentlichen Bewusstsein zu verankern und rechtssicher zu gestalten. Bis dahin aber müssen wir mit den vorhandenen Möglichkeiten gut umgehen und die bisherigen Signale zeigen, dass uns zahlreiche Autorinnen und Autoren dabei unterstützen.

Die Fragen stellte Christian von Zittwitz

Kommentare (3)
  1. Jetzt mal Klartext: Die ach so sympathischen Kleinverlage existieren einzig und allein auf Grund der gnadenlosen Ausbeutung ihrer Autoren. Während man von den bösen Konzernverlagen wenigstens ein annähernd anständiges Honorar bekommt. So sieht’s aus.

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