Nach Beschluss des Bundestages – insgesamt werde das Urheberrecht zulasten der Kreativwirtschaft weiter geschwächt, aber: Börsenverein begrüßt gesetzliche Wiederherstellung der Verlegerbeteiligung

Der Deutsche Bundestag hat heute das „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ verabschiedet. Das Gesetz enthält zahlreiche Regelungen, etwa zur Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen wie YouTube, zum Text und Data Mining oder zum Presseleistungsschutzrecht. Für die Buchbranche enorm wichtig ist die gesetzliche Regelung zur Verlegerbeteiligung. Verlage erhalten künftig wieder einen Ausgleich, wenn ihre Publikationen privat kopiert, durch Bibliotheken verliehen oder sonst in gesetzlich erlaubter Weise genutzt werden. Dies war durch Gerichtsurteile seit 2015 nicht mehr möglich und führte zu hohen Einnahmeausfällen von insgesamt über 200 Millionen Euro.

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels: „Wir begrüßen es sehr, dass Verlage im Rahmen des heute beschlossenen Regelungspakets endlich wieder an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden können und der Fortbestand der VG Wort als gemeinsamer Verwertungsgesellschaft von Autor*innen und Verlagen gesichert ist. In seiner Gänze markiert das Gesetzespaket allerdings eine weitere Abschwächung des urheberrechtlichen Schutzniveaus zugunsten der Plattformen und ihrer Nutzer*innen. Die EU-Richtlinie hätte eigentlich vorgesehen, die großen Internetplattformen deutlich stärker in die Pflicht zu nehmen und Lizenzierungen zu stärken, statt Bagatellgrenzen für Werknutzungen einzuführen, die in der Richtlinie gar nicht angelegt sind. Dies schadet langfristig allen in der Kreativwirtschaft tätigen Akteuren und vereitelt das Entstehen eines funktionierenden europäischen Binnenmarktes für geistige Leistungen.“

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, erklärt: „Ein starkes und durchsetzbares Urheberrecht ist die Grundlage für ein lebendiges kulturelles Leben. Nur ein wirksamer Schutz des geistigen Eigentums gewährleistet, dass Kreative auch im digitalen Zeitalter von ihrer Arbeit leben können. Kulturelle Vielfalt braucht unabhängige Künstlerinnen und Künstler. Ich habe mich im Zuge des gesamten Gesetzgebungsverfahrens nachdrücklich dafür eingesetzt, dass diese Interessen Berücksichtigung finden. Dies ist umso wichtiger, als in der Corona-Pandemie die ohnehin oft schwierige wirtschaftliche und soziale Lage Kreativer krass zu Tage getreten ist. Bei der Abstimmung des Gesetzentwurfs innerhalb der Bundesregierung mussten alle Beteiligten Kompromisse machen, auch ich hätte mir an manchen Stellen eine deutlichere Stärkung der Rechte Kreativer gewünscht. Es war mir dabei wichtig, nach langen Auseinandersetzungen in Politik und Gesellschaft eine ausgewogene Balance zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern zu finden.“

Laut Gesetzentwurf müssen Upload-Plattformen wie beispielsweise YouTube künftig aktiv Lizenzen von Rechteinhabern erwerben, wenn sie ihre Umsätze zu einem erheblichen Teil mit deren geistigen Eigentum erzielen. Gleichzeitig erhalten die Urheber einen Direktvergütungsanspruch gegenüber den Plattformen. Dazu sagte die Staatsministerin: „Bei der Plattformhaftung gilt es, den bereits auf europäischer Ebene gefundenen Kompromiss sachgerecht umzusetzen. Deshalb war es wichtig, die Beschränkungen bei den sogenannten Bagatellnutzungen auf ein Maß zu reduzieren, das den Lizenzmarkt nicht über Gebühr beeinträchtigt.“
 
Außerdem sollen Verlage künftig wieder an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden. Ebenfalls vorgesehen ist eine Mindestbeteiligung der Urheberinnen und Urheber. „Damit kann die seit Jahrzehnten bewährte Praxis der engen Zusammenarbeit zwischen Autorinnen und Autoren sowie den Verlagen in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften nun innerhalb eines klaren Rechtsrahmens fortgesetzt werden“, so Grütters.
 
Zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger erklärte Monika Grütters: „Ein eigenes Leistungsschutzrecht unterstützt Presseverlegerinnen und -verleger bei der Durchsetzung ihrer Rechte, damit sich ihr journalistisches Angebot angemessen refinanzieren kann. Hier geht es um die Stärkung journalistischer Qualitätsangebote, um den Erhalt der medialen Vielfalt und damit um einen wesentlichen Kern unseres demokratischen Selbstverständnisses.“

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