Verlegerbeteiligung: "Jeder Tag, der nun noch ungenutzt bis zur Vornahme der Korrektur durch den Gesetzgeber verstreicht, schadet Verlagen, ihren Autorinnen und Autoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und mittelbar auch ihren Leserinnen und Lesern" Börsenverein nimmt Stellung zur nationalen Umsetzung der DSM-Richtlinie

Am vergangenen Freitag hat der Börsenverein seine Stellungnahme zur nationalen Umsetzung der DSM-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt) beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingereicht. Bei dem für Verlage wichtigsten Thema der Wiederherstellung der Verlegerbeteiligung (Artikel 16) fordert der Börsenverein eine schnelle, aus dem Gesamtpaket herausgelöste Umsetzung. Dazu heißt es in der Stellungnahme:

„In jedem Fall in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren vorab und schnellstmöglich erfolgen sollte die Umsetzung von Artikel 16 der Richtlinie (Verlegerbeteiligung an Erlösen aus gesetzlich erlaubten Nutzungen verlegter Werke). Seit 2015 erhalten Verlage keinen garantierten Ausgleich mehr, wenn ihre Bücher und Zeitschriftenartikel privat kopiert, durch Bibliotheken verliehen oder sonst in gesetzlich erlaubter Weise genutzt werden. Ihnen sind praktisch sämtliche Einnahmen weggebrochen, die sie seit über 50 Jahren von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort, der VG Bildkunst oder der GEMA aus diesen Nutzungsbereichen erhalten haben. Zudem wurden und werden die durch das Urheberrechtswissensgesellschaftsgesetz neu eingeführten, wesentlichen erweiterten Schrankenregelungen im Bereich Wissenschaft noch überhaupt nicht regelhaft kompensiert. Dies hat bereits zu dramatischen Austrocknungseffekten bei Büchern, Zeitschriftenartikeln und Medien für den Einsatz im Rahmen der universitären Lehre und Ausbildung geführt, unter denen nicht nur die wissenschaftlichen Urheber und Verlage, sondern letztlich alle Lehrenden und Lernenden an deutschen Hochschulen leiden. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben sich mehrfach unmissverständlich dafür ausgesprochen, zu einer fairen und rechtssicheren Regelung der Verlegerbeteiligung zurückzukehren, sobald die dafür nötige Korrektur auf europäischer Ebene vorgenommen worden ist. Dies ist jetzt der Fall. Jeder Tag, der nun noch ungenutzt bis zur Vornahme der Korrektur durch den Gesetzgeber verstreicht, schadet Verlagen, ihren Autorinnen und Autoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und mittelbar auch ihren Leserinnen und Lesern.“

Die komplette Stellungnahme ist abrufbar unter: https://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/Stellungnahme_Umsetzung_DSM-RL.pdf

 

 

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