Offener Brief:
Betr.: Änderung der Satzung des Börsenvereins
Für die 175. Hauptversammlung des Börsenvereins wird unter Punkt 4 der Tagesordnung die „Änderung der Satzung des Börsenvereins“ angekündigt.
Geplant ist die Entrechtung jedes Verbandsmitglieds insofern, als sich der Börsenverein legislative und exekutive Rechte anmaßt, die ausschließlich Staatsorganen zustehen. Damit werden in voraus eilendem Gehorsam die Aufgaben und Pflichten des Staatsschutzes in die Hände der Verbandsführung vorverlegt.
Dazu § 13/ Absatz 4- „Pflichten der Mitglieder“
„Gegenstände des Buchhandels (…) nur im Einklang mit dem Grundgesetz sowie mit dem Strafgesetzbuch anzukündigen, zu veröffentlichen oder zu verbreiten“
Im Falle des Zuwiderhandelns droht 16 „mit einer Verwarnung, einer Geldbuße oder mit dem Ausschluss aus dem Verein“.
Wir ersuchen alle Mitglieder, der geplanten Änderung nicht zuzustimmen.
Für die Buchhandlungen
Antje Westermann
Attatroll Buchladen, Recklinghausen
Quadrux Buchladen, Hagen
Buchhandlung BiBaBuZe, Düsseldorf
Eulenspiegel Buchladen, Bielefeld
Ruhrbuch-Buchhandlung, Bochum